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Gründe für alleiniges Sorgerecht - das sollten Sie bei der Antragstellung beachten

Für das alleinige Sorgerecht müssen Sie dem Jugendamt hinreichende Gründe nennen.
Für das alleinige Sorgerecht müssen Sie dem Jugendamt hinreichende Gründe nennen.
Eine Scheidung ist meist für alle Beteiligten eine unangenehme Situation, vor allem dann, wenn Kinder im Spiel sind. Möchte ein Elternteil für das Kind ein alleiniges Sorgerecht beanspruchen, so muss er bei der Antragsstellung mit guten Gründen argumentieren.

Alleiniges Sorgerecht - Gründe für die Beantragung

Bei einer Trennung oder Scheidung entscheidet das Familiengericht darüber, wer das Sorgerecht erhält. In der Regel spricht das Gericht beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht für das Kind zu. Denn das ist meist das Beste für das Kind. Ist jedoch das Wohl Ihres Kindes durch das geteilte Sorgerecht gefährdet, können Sie beim Gericht auch ein alleiniges Recht beantragen. Allerdings müssen Sie hierfür triftige Gründe haben und diese bei der Antragsstellung angeben.

  • Einer der wichtigsten Gründe ist die Gefährdung des Wohlergehens Ihres Kindes. Vernachlässigt Ihr Ex-Partner beispielsweise das Kind massiv, ob bewusst oder unbewusst spielt keine Rolle, ist das ein triftiger Grund. Ist das Kind noch jung und muss sich größtenteils selbst versorgen, ist das Wohlergehen gefährdet.
  • Sollte Ihr Ex-Partner eine neue Liebe gefunden haben, dieser ist aber gewalttätig, so reicht dies auch schon als Grund aus, denn dadurch ist Ihr Kind gefährdet.
  • Aber auch Gründe wie Missbrauch des Sorgerechts, verwahrloste Wohnung oder Drogenabhängigkeit des Ex-Partners sind für die Entscheidung des Familiengerichts von Bedeutung.
  • Bevor Sie jedoch den Antrag stellen, sollten Sie erst mal mit Ihrem Kind sprechen. Denn in manchen Fällen darf das Kind selbst entscheiden, bei welchem Elternteil es leben möchte. Hier kommt es auf das Alter des Kindes an. Je älter Ihr Kind ist, umso mehr Gewicht hat dessen Entscheidung. Dies finden Sie zusammen mit dem Jugendamt heraus.

Ablauf der Antragstellung - so gehen Sie vor

  • Liegen Ihnen hinreichende Gründe vor, ein alleiniges Sorgerecht zu beantragen, dann wenden Sie sich zuerst ans Jugendamt und äußern dort Ihre Bedenken.
  • In der Regel geht das Jugendamt Ihren Hinweisen nach und versucht, in einem Gespräch mit Ihnen und Ihrem Ex-Partner zu vermitteln.
  • Wenn Sie im Vorfeld Zweifel an einer gütlichen Einigung haben, schalten Sie sicherheitshalber einen Anwalt aus dem Familienrecht ein, der mit Ihnen und dem Jugendamt die weiteren Schritte klärt.
  • Sollte beim Gespräch keine Einigung erzielt werden, so können Sie beim Familiengericht den Antrag auf ein alleiniges Sorgerecht stellen.
  • Ihnen muss klar sein, dass die Antragsstellung eine Gerichtsverhandlung nach sich zieht. Dort kommen alle Beteiligten, auch Ihr Kind, zu Wort, legen Ihre Gründe dar und das Gericht entscheidet letztendlich, bei wem das Wohlergehen des Kindes am dienlichsten ist.

Das Wohlergehen Ihres Kindes sollte stets im Vordergrund stehen. Bedenken Sie auch, dass Ihr Kind für eine gesunde Entwicklung sowohl Vater als auch Mutter braucht. Beachten Sie außerdem: Alleiniges Sorgerecht ist nicht gleichzusetzen mit dem Umgangsrecht

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