Was Sie benötigen
- Computer
- Schreibprogramm
- Jugendamt
- Sind Sie mit Ihrem Partner verheiratet, fällt Ihnen beiden von alleine das Sorgerecht zu. Hier gilt das gemeinsame Recht zur Sorge.
- Sind Sie jedoch nicht verheiratet, sollten Sie beim Jugendamt eine Erklärung hinterlegen, aus der hervorgeht, dass Ihnen gemeinsam die Sorge obliegt. Solange Sie keine Erklärung hinterlegt haben, gilt das alleinige Sorgerecht der Mutter. Dies gilt solange, bis die Mutter in einer offiziellen Erklärung äußert, dass Sie das gemeinsame Recht zur Sorge mit dem Mann haben will.
So beantragen Sie das gemeinsame Sorgerecht
- Es ist nicht sehr schwer das gemeinsame Recht zur Sorge für ein Kind zu beantragen. Geschützt wird das Interesse des Kindes, daher sind die Anforderungen nicht sehr hoch.
- Sie benötigen lediglich eine Erklärung der Mutter darüber, dass sie Ihr ursprüngliches alleiniges Sorgerecht mit dem Vater teilen will und eine Erklärung des Vaters, dass er das Sorgerecht haben will. Die Erklärungen von Vater und Mutter unterliegen keinem bestimmten Formerfordernis, sie können also formlos geschrieben werden.
- Hinterlegen Sie diese beiden erklärten Schriftstücke beim Jugendamt.
- Sie können hierzu einen Anwalt hinzuziehen, müssen dies aber nicht tun.
- Wichtig ist, dass Sie das Sorgerecht nicht mit dem Umgangsrecht verwechseln. Hier ist es so, dass das eine das andere nicht bedingt. Ein Vater, der kein Sorgerecht hat, hat dennoch ein Umgangsrecht.
- Wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht vereinbaren, treffen Sie wichtige Entscheidungen für das Kind gemeinsam. Sie übernehmen also beiderseits Verantwortung für das Kind. Dies kann in der Umsetzung zu Komplikationen führen, wenn z.B. eine Trennung vorliegt und man nicht mehr im selben Land oder in der selben Stadt wohnt. Sie sollten sich vorab darüber sicher sein, wie Sie wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes regeln wollen.
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