Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen zum Thema Unfallversicherung bei Rente sinnvoll oder nicht. Ein Grund ist, dass es zwar viele unterschiedlich ausgestaltete Unfallabsicherungen gibt, doch nur wenige beziehen die Ansprüche und Interessen älterer Menschen ausreichend ein.
Contra - Leistungen der Unfallversicherung nur bei echten Unfällen
Viele ältere Menschen haben Angst, schwer zu stürzen. Um das Sturzrisiko kümmert sich manche Senioren-Unfallversicherung. Sie versichert beispielsweise auch den Oberschenkelhalsbruch.
- Hier kommt es auf jedes Detail an: In den Versicherungsbedingungen ist regelmäßig zu lesen, dass ein Unfall nur bei bestimmten Ereignissen vorliegt. Ein solches Ereignis muss plötzlich und von außen einwirken und zu einer körperlichen Schädigung führen.
- Passiert ein Sturz infolge von Herzinfarkt, Schlaganfall oder Zuckerschock, stellt dieser keinen Unfall nach den Versicherungsbedingungen dar. Wenn Sie auf einer Bananenschale ausrutschen, wäre das ein den Versicherungsbedingungen entsprechender äußerer Anlass.
- Wird Ihnen schwindlig, Sie verlieren das Gleichgewicht und stürzen, wäre das ein innerer Anlass. Das kommt bei älteren Menschen weitaus häufiger vor. Die Versicherung zahlt in diesem Fall nicht. Wenn Sie bereits einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben, wird es bei einem späteren Unfall schwer, dem Versicherer eine den Versicherungsbedingungen entsprechende Unfallursache nachzuweisen.
- Haben Sie eine Unfallrente vereinbart, gibt es diese erst, wenn Ihnen ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent und mehr zuerkannt wird. Das ist in der Realität nur bei einem kleinen Teil der Unfallopfer der Fall. Beträgt der Grad der Invalidität 20 oder 30 Prozent, tritt die Versicherung nicht ein.
Pro - bei Rente Unfallversicherungsschutz mit Assistance-Leistungen sinnvoll
- Stiftung Warentest sieht eine Unfallversicherung insbesondere für allein lebende Rentner als sinnvoll an, besonders, wenn es in der Nähe keine Verwandten oder Bekannten gibt, die die Betreuung nach einem Unfall übernehmen könnten.
- Wer bereits vor der Rente eine Unfallversicherung besitzt, sollte diese auf Eignung für das kommende Seniorendasein prüfen. Hier kommt es besonders auf den Einschluss von Pflege- und Hilfeleistungen an. Welche Kosten werden im Fall der Fälle übernommen? Darf der Unfall die Folge einer Krankheit, etwa Osteoporose, sein?
- Die Assistance-Leistungen beziehungsweise Hilfeleistungen wie Pflege, Arztbegleitung, Einkauf, Essensversorgung oder Wohnungsreinigung sollten sechs Monate lang gewährt werden. Sie sollten anstelle einer Rente jederzeit eine Kapitalauszahlung verlangen können.
- Sie sollten beachten, dass die Unfallversicherung kein Ersatz der Absicherung für den Pflegefall ist. Als Mitglied der Pflegeversicherung können Sie Leistungen beantragen, wenn Sie länger als sechs Monate auf Hilfe angewiesen sind oder sein werden. Unter Umständen - kleine Rente und kein Vermögen - erhalten Sie vom Sozialhilfeträger "Hilfe zur Pflege“.
Einige Fachleute halten eine Unfallversicherung im Rentenalter für überflüssig. Andere sprechen der Versicherung bei entsprechender Ausgestaltung eine Daseinsberechtigung zu. Wenn Sie im Alter noch sportlich aktiv sind, bietet sie eine gewisse Absicherung. Auch Assistance-Leistungen können sich als sinnvoll erweisen.
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