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Krankengeld bei Arbeitsunfall - so berechnet man das richtig

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Krankengeld kann man genau berechnen.
Krankengeld kann man genau berechnen.
Ein Arbeitsunfall berechtigt die Verletzten – insofern Sie gesetzlich versichert sind – zu Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle einer Berufskrankheit steht Ihnen Krankengeld zu. Dieses bemisst sich am früheren Einkommen und kann schnell und unkompliziert online berechnet werden.

Der Arbeitsunfall, Betriebsunfall oder Berufsunfall wird in Deutschland sowie in vielen weiteren Staaten durch die Sozialversicherungssysteme aufgefangen. In der Bundesrepublik ist der zuständige Versicherungszweig die gesetzliche Unfallversicherung. Versicherungsträger sind: die Unfallkassen des Bundes und der Länder, die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Bei Beamten übernimmt die, im Beamtenversorgungsgesetz geregelte, beamtenrechtliche Dienstunfallfürsorge diese Aufgabe.

Vorsicht bei einem Arbeitsunfall auf dem Weg

  • Versichert sind ausschließlich Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Bei dem so genannten Wegunfall ist allerdings Vorsicht geboten: Ein eventueller Unfall während einer kleinen Unterbrechung des regulären Arbeits- oder Heimweges entbindet die Versicherungsträger bereits von ihrer Verantwortlichkeit.
  • Der Unfall ist innerhalb von drei Tagen dem Träger zu melden. Zumeist erhalten diese bereits von den behandelnden Ärzten der Betroffenen die Informationen.

Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen gehören

  • Die Verletztenrente: Sie steht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls für mindestens 26 Wochen um 20 Prozent oder mehr reduziert ist. Bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften muss die Erwerbsunfähigkeit wenigstens 30 Prozent betragen. Die Höhe der Verletztenrente richtet sich nach dem letzten Jahresarbeitsverdienst.
  • Verletztengeld: Diese Leistung erhalten Versicherte, wenn sie infolge von Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten, arbeitsunfähig sind oder sich in einer Heilbehandlung befinden. Zudem muss vor der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Sozialleistungen, wie Verletzten-, Arbeitslosen- oder Krankengeld bestanden haben.
  • Hinterbliebenenrente: Ist eine Zuwendung, die sich im Todesfalle der versicherten Personen an die Angehörigen richtet.
  • Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung steht den Mitgliedern nicht zu, sobald sie einen Arbeitsunfall erleiden. Vielmehr handelt es sich um eine separate Leistung.

Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Das Krankengeld wird ausgezahlt, sobald die Versicherten aufgrund einer Berufskrankheit (nicht eines Arbeitsunfalls) arbeitsunfähig sind.
  • Der Anspruch beginnt ein Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; selbstverständlich erst nachdem der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung eingestellt hat.
  • Die Höhe der Leistung beträgt 70 Prozent des letzten Bruttomonatsentgelts und höchstens 90 Prozent des Nettomonatsentgelts. Bei schwankendem Verdienst werden die letzten drei Arbeitsmonate berücksichtigt. Auch Einmalzahlungen der letzten 12 Monate, wie etwa Lohn für Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc., fließen in die Berechnung des Krankengelds mit ein.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge behält die Krankenkasse direkt ein und übernimmt selbst den Arbeitgeberanteil. Die Kassenmitglieder sind während des Krankengeldbezugs von der Beitragszahlung zur Krankenversicherung befreit. Folglich liegt das Netto-Krankengeld bei ca. 75 Prozent des früheren Lohns. Leichte Abweichungen ergeben sich beispielsweise bei dem Zusatzbeitrag für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr überschritten haben.
  • Arbeitslosen steht ein Krankengeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes zu.  
  • Das Krankengeld wird für jeden Tag berechnet, wobei jedem Monat 30 Tage zugrunde gelegt werden.

Krankengeld schnell und präzise berechnen

  • Anhand dieser Ausführungen können Sie berechnen, wie viel Krankengeld Ihnen zusteht. Noch schneller und einfacher funktioniert das Ganze, wenn Sie spezielle Krankengeldrechner zu Hilfe nehmen. 
  • Diese Rechner finden Sie im Internet und können Sie jederzeit kostenfrei nutzen. Sie sind sehr einfach gestaltet: Nach der Eingabe einiger Daten zu Ihrem Versicherungsfall erhalten Sie bereits innerhalb weniger Sekunden das Ergebnis. 
  • Auf diese Weise können Sie schnell und einfach berechnen, wie hoch das Krankengeld ist oder sein müsste, zu dessen Bezug Sie berechtigt sind.
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