Bei der privaten Unfallversicherung handelt es sich im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht um eine Pflichtversicherung. Sie können sich selbst entscheiden, ob Sie private Unfallrisiken absichern wollen.
Ob private Unfallversicherungen für die Absicherung von Unfallrisiken notwendig sind
Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Ihnen als Arbeitnehmer und auch schulpflichtigen Kindern und Auszubildenden einen gesetzlichen Schutz. Allerdings erstreckt sich der Schutz nur auf die Arbeitszeit sowie Arbeits- und Schulwege. Er ist sowohl räumlich als auch zeitlich begrenzt.
- In der Freizeit können Sie und Ihre Familie nicht mit der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen. Das gilt rund um die Uhr generell für Hausfrauen und nicht schulpflichtige Kinder. Notwendig ist hier eine private Absicherung gegen Unfallrisiken.
- Da eine Unfallversicherung bei Reisen ins Ausland auch nach einem Unfall keine Behandlungskosten übernimmt, ist es notwendig, eine entsprechende Krankenversicherung für das jeweilige Reiseland abzuschließen.
- Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie auch bei geringen Invaliditätsgraden mit Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung. Alternativ zur privaten Unfallversicherung können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wählen Sie für Kinder eine spezielle Kinderinvaliditätsversicherung, die zusätzlich zum Unfallrisiko auch krankheitsbedingte, gesundheitliche Einschränkungen absichert.
Einige Vor- und Nachteile des privaten Unfallschutzes
- Die Beiträge für eine private Unfallversicherung sind sehr oft günstig. Wenige Euro pro Jahr reichen für einen gewissen Schutz aus. Teilweise sind Sie auch weltweit geschützt. Die private Unfallversicherung zahlt Ihnen infolge eines Unfalls eine Unfallrente und einen Kapitalbetrag. Die entstandene Invalidität wird dabei berücksichtigt.
- Die Unfallrente erhalten Sie ein Leben lang. Beim Unfalltod der Versicherten erhalten die Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme. Eine zusätzliche Leistung können Sie mit der Zahlung von Krankentagegeld beziehungsweise Genesungsgeld pro Tag vereinbaren.
- Bei einigen Versicherungsunternehmen können Sie sich neben dem allgemeinen Unfallrisiko auch gegen Unfälle absichern, die durch bestimmte gesundheitliche Schäden (Schlaganfall, Herzinfarkt) hervorgerufen werden können.
- Unfallversicherung schützt immer nur gegen Unfallfolgen. In der Realität werden die meisten dauerhaften körperlichen Schäden durch Krankheiten verursacht.
- Eine Invaliditätsleistung kann nur dann dauerhaft finanziell absichern, wenn eine Rente vereinbart wird. Zusätzliche Rentenleistungen verteuern den Vertrag. Außerdem kommt es zur Zahlung einer Rente nur bei hohen Invaliditätsgraden.
Notwendig und sinnvoll ist die Unfallrentenversicherung immer dann, wenn sie die einzige Möglichkeit darstellt, sich gegen Invaliditätsrisiken abzusichern. Nicht in jedem Fall können Sie sich den Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichern.
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