Die Luftfeuchtigkeit kann ein entscheidendes Kriterium dafür sein, ob sich Angestellte in einer Umgebung wohlfühlen oder die Luft als zu trocken oder zu feucht empfinden.
Was beinhaltet die Arbeitsstättenverordnung?
- Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt, welchen Kriterien Arbeitsplätze und Umgebungen, in denen Angestellte tätig sind, entsprechen müssen. Vor allem geht es dabei um physikalische Bedingungen der Umgebung, also beispielsweise um die Temperatur, die Beleuchtung, die Luftfeuchtigkeit und die vorhandenen Verkehrswege.
- Die Festlegungen sollen dazu beitragen, arbeitsbedingte Krankheiten zu verhindern bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Bei Büroarbeitsplätzen ist es sicherlich nur schwer vorstellbar, dass diese grundlegenden Bedingungen nicht erfüllt sein könnten. Doch bei der Arbeit in Werkshallen, in Kühlkammern oder Großbäckereien können einige Grenzwerte schnell überschritten werden.
- Selbst die Herstellung warmer Lebensmittel in einer Küche kann beispielsweise im Sommer schon zu Beschwerden führen, weil es in der Küche meist nochmals deutlich wärmer ist als in der Umgebung.
- Daher sollen Arbeitgeber gemäß der Arbeitsstättenverordnung passende Maßnahmen ergreifen, um ihre Angestellten davor zu schützen, dass sie Belastungen durch zu hohe oder zu niedrige Temperaturen oder eine inadäquate Luftfeuchtigkeit ausgesetzt sind.
Die Regelungen zur Luftfeuchtigkeit
- Eine zu geringe Luftfeuchtigkeit kann sich sehr unangenehm anfühlen, wie die trockene Heizungsluft im Winter. Mögliche Folgen sind ein Austrocknen der Schleimhäute in der Nase und somit eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten, weil die Schleimhäute ihre Schutzfunktion dann nicht mehr erfüllen können.
- Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit wird aber ebenso als unangenehm empfunden. Hier kann der Körper sich nicht mehr durch Schwitzen ausreichend abkühlen, da das abgegebene Wasser von der Haut nicht mehr richtig verdunstet. Eine Überhitzung und Kreislaufprobleme können die Folge sein.
- Darum regelt die Arbeitsstättenverordnung die zulässige Luftfeuchtigkeit, die in Abhängigkeit von der vorherrschenden Temperatur variiert. Bei einer Raumtemperatur von 26 Grad sind etwa 55% Feuchtigkeit in der Luft angemessen. Bei geringeren Temperaturen dürfen gemäß der Arbeitsstättenverordnung die Werte auch höher sein (z. B. 70% Feuchtigkeit bei einer Temperatur von 22 Grad).
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