Ein Radio am Schreibtisch kann schnell zum Ärgernis werden. Oft kennen Sie die rechtliche Lage nicht, sind entweder genervt von laut Radio hörenden Mitarbeitern oder wollen selbst Radio hören, trotz Ärger mit dem Chef. Wie mit betrieblichem Radiohören umzugehen ist, kann zum Glück für alle Seiten klar geregelt werden.
Radio hören im Büro
- Sie sollten beim Radiohören im Büro unbedingt die GEZ-Gebühren beachten. Stellen Sie als Arbeitgeber das Gerät zur betrieblichen Verfügung, müssen Sie dafür auch die Gebühren zahlen. Und wenn Sie das Radio als Mitarbeiter sozusagen privat nutzen, müssen Sie dafür GEZ bezahlen, egal ob Sie für Ihren Haushalt bereits ein Radio angemeldet haben.
- Wenn es zu Problemen unter den Kollegen kommt, sollten Sie die Schwierigkeit sachlich und freundlich ansprechen. Als Kompromiss kann zum Beispiel mit Kopfhörern gearbeitet werden. Auch über die Frage des Senders muss man sich untereinander einigen. Wer vom Radio genervt ist, kann sich als zweiten Schritt auch an den Sicherheitsbeauftragten wenden, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.
- An ein rechtswirksames Verbot müssen Sie sich gegebenenfalls halten: Wenn Sie nicht Radio hören dürfen und dies trotzdem tun - sei es übrigens auch mit Kopfhörern - können Sie eine Abmahnung und letztendlich eine Kündigung bekommen. Ausnahmen gibt es manchmal zu Großereignissen wie der WM oder zur Information bei größeren Katstrophen.
Musik oder Ruhe am Arbeitsplatz
- Ob man im Büro Radio hören kann oder nicht, hängt letztendlich vom Wohlwollen des Vorgesetzten ab. Grundsätzlich kann man ein allgemeines Verbot nicht aussprechen, da der Arbeitnehmer dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht beschränkt werden würde. Wichtig ist eine erträgliche Lautstärke.
- Wenn es aber zu einer Beeinträchtigung kommt, kann das Radiohören am Arbeitsplatz durchaus verboten werden. Sobald also Kunden oder Kollegen vom Radio merklich belästigt werden, ist so ein Fall gegeben. Gerade falls geschäftliche Anrufe mit Radio im Hintergrund angenommen werden, kommt es oft zu Problemen. Auch wenn das Radio am Arbeitsplatz eine Ablenkung von der Arbeit ist, wird die Leistung beeinträchtigt.
- Hier müssen Sie eine Interpretation der Verhältnismäßigkeit vornehmen und alle Faktoren einbeziehen, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Im Prinzip setzt natürlich der Chef die Rahmenbedingungen der Arbeit, aber auch der Arbeitnehmer hat in Bezug auf das Radiohören seine Rechte. Ein Radio muss genehmigt oder betriebsintern zugelassen sein, das Radiohören kann aber auch nicht in grundlos untersagt werden.
- Im Fall der Fälle können Sie sowohl als Arbeitnehmer wegen einem willkürlichen Verbot gegen den Chef vor dem Arbeitsgericht klagen wie auch als Chef ein Ende des Radiohörens durch Abmahnungen einfordern.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser am Radioverbot beteiligt werden, da es sonst unwirksam ist.
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