Was Sie benötigen
- Kunden-Nummer (Arbeitsagentur)
- Versicherungsnummer
- Informationsmaterial zur Umschulung
Wichtige Voraussetzungen für den Umschulungsantrag
Wollen Sie auf einen anderen Beruf umsatteln, weil für Sie z.B. im jetzigen Beruf keine Jobchancen bestehen oder weil gesundheitliche Gründe Sie dazu zwingen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen.
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie beendeten bereits eine Ausbildung (Erstausbildung).
- Ihre Möglichkeiten, den Erstberuf auszuüben ist durch persönliche Voraussetzungen oder die allgemeinen Berufschancen in der Branche nicht oder kaum möglich.
- Physische oder psychische Ursachen stehen einer Beschäftigung im erlernten Beruf entgegen. Sie sind gezwungen, einen anderen Beruf zu erlernen bzw. auszuüben (z.B. nach einem Unfall) und benötigen die Umschulung im Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme.
- Der Wunschberuf muss zukunftsträchtig sein. Das bedeutet: Der Beruf, für den Sie einen Umschulungsantrag stellen wollen, muss tatsächlich geeignet sein, die bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen, besteht tatsächlich ein Umschulungsbedarf und Sie sollten sich auf die Suche nach einem geeigneten Ausbilder machen. Informationen hierzu erhalten Sie z.B. bei der IHK, dem Arbeitsamt oder freien Anbietern. Glauben Sie, eine geeignete Umschulung bei einer zugelassenen Einrichtung herausgefunden zu haben, sollten Sie sich dort die wichtigsten Eckdaten der Berufsbildung schriftlich geben lassen. Mitunter erhalten Sie auch gleich ein Formular für den Umschulungsvertrag, dass Sie dann Ihrem formlosen schriftlichen Umschulungsantrag beifügen können. Ansprechpartner für die Umschulung ist eine Berufsfachschule, ein privates oder öffentliches Bildungsinstitut oder ein Betrieb der freien Wirtschaft. Ob für Sie eine Gruppen- oder Einzelumschulung in Frage kommt, richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen.
Mit dem Antrag auf Umschulung zum neuen Beruf
Haben Sie eine passende Bildungseinrichtung gefunden, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle einen Antrag auf Erstattung von Umschulungskosten stellen. Im Umschulungsantrag müssen folgende Punkte aufgeführt werden.
- Geben Sie den vollständigen Namen und Ihre Adresse an.
- Vermerken Sie Ihre Kunden-Nummer beim Arbeitsamt.
- Geht der Antrag zum Versicherungsträger, ist Ihre Versicherungsnummer nötig.
- Charakterisieren Sie Art und Form der Umschulung.
- Teilen Sie Beginn und Ende der Maßnahme mit.
- Geben Sie die komplette Anschrift des Ausbildungsträgers an.
- Beziffern Sie die Teilnahmegebühren möglichst genau.
- Vermerken Sie Entfernung und entstehende Fahrtkosten (der gesonderte Antrag hierfür kann als Anlage beigefügt werden).
- Ist Ihnen die Ident-Nr. (laut Umschulungsvertrag der Bildungsstätte) bekannt, sollte sie im Antrag stehen.
Was Sie beim Umschulungsantrag zusätzlich bemerken sollten
- Lassen Sie von der ARGE gleich im Zuge des Umschulungsantrags prüfen, ob die Maßnahme über den so genannten Bildungsgutschein finanziert werden kann.
- Bitten Sie um Zuleitung eventueller gesonderter Formulare, die für das Stellen eines Umschulungsantrags mit Fördermitteln nötig sind.
- Findet die Umschulung in Teilzeitform oder als Fernunterricht statt, sollten Sie eine kurze Begründung verfassen, warum diese Form für Sie die beste Variante ist.
Wo Sie das Antragsformular bekommen
Je nach Zuständigkeit können Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder anderen Leistungsträgern, wie z.B. Ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften stellen. Ist Ihnen nicht klar, wer Ihr Ansprechpartner ist, Ihren Umschulungsantrag prüfen und gegebenenfalls genehmigen muss, sollten Sie sich zur Beratung an das für Ihren Wohnort zuständige Arbeitsamt wenden.
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