So machen Sie eine Umschulung ohne vorherige Ausbildung
- Wenn Sie in eine solche Umschulungsmaßnahme hineinkommen können, dann übernimmt die Agentur für Arbeit oder ein anderer Leistungsträger, z.B. die Landesversicherungsanstalt oder eine Unfallversicherung, auch die Kosten dafür.
- Sie müssen auf alle Fälle mindestens 18 Jahre alt sein. Sie haben eine eventuelle Erstausbildung begonnen, diese entweder erfolgreich oder auch nicht abgeschlossen, aber in jedem Falle beendet.
- Die Möglichkeit Ihrer Tätigkeit im begonnenen Erstberuf ist nicht gegeben, da Ihre persönlichen Voraussetzungen oder aber die allgemeine Lage am Arbeitsmarkt dies nicht zulässt, auch nicht in naher Zukunft. Persönliche Voraussetzungen können in physischen und auch psychischen Beeinträchtigungen bestehen, z.B. nach einem Unfall. Hier wird die Umschulungsmaßnahme im Rahmen einer etwaigen Rehabilitationsmaßnahme (Reha) bei einem sogenannten "Berufsförderungswerk" oder einer "Rehabilitationseinrichtung" durchgeführt.
- Darüber hinaus muss der gewählte Beruf so gewählt sein, dass er eine drohende Arbeitslosigkeit tatsächlich nachhaltig abwenden kann.
- Die Dauer der Umschulung beträgt meist etwa 2 Jahre. Eine Umschulung kann in Betrieben der freien Wirtschaft stattfinden, oder aber in Berufsfachschulen sowie in privaten oder öffentlichen Bildungsinstituten.
- Wenn Sie eine Umschulung auch ohne vorherigen Berufsabschluss machen möchten, dann kontaktieren Sie am besten einen Arbeitsberater Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Informieren Sie sich dort über die Möglichkeit, eine Umschulungsmaßnahme mittels sogenanntem Bildungsgutschein finanziert zu bekommen.
- Allerdings besteht hier leider kein gesetzlicher Anspruch darauf. Die ist eine sogenannte Kannleistung des Arbeitsamts. Deshalb ist es wichtig, hier gut zu argumentieren und freundliche Beharrlichkeit an den Tag zu legen.
- Wenn Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, dann ist eine Bewilligung Ihres Umschulungsantrages sehr aussichtsreich. Sie können immer auch prüfen, ob speziell für Sie eventuell ein anderer Leistungsträger Ansprechpartner ist, und nicht die Arbeitsverwaltung.
- Eine Umschulung im Fernunterricht ist eine gute Alternative, wenn Sie örtlich oder zeitlich eingeschränkt sind. Denn das Arbeitsamt übernimmt bei dieser Maßnahme sämtliche Kosten, die dabei anfallen. Etwaige Empfänger des Arbeitslosengeldes I und II erhalten diese Unterstützung auch weiterhin.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?