Alle Kategorien
Suche

Umschulung übers Arbeitsamt - so stellen Sie den Antrag

Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie Angehörige betreut haben, dann ist vielleicht eine Umschulung in der Pflege möglich.
Wenn Sie Angehörige betreut haben, dann ist vielleicht eine Umschulung in der Pflege möglich.
Sie sind arbeitslos. Ihre beruflichen Kenntnisse sind längst vom raschen Fortschritt der Technik, der Wissenschaft oder des Handwerks überholt. Vielleicht sind Sie aber auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage Ihren erlernten Beruf auszuüben. Wie dem auch sei, für den Ruhestand sind Sie noch zu jung. Dann wird es Zeit für eine Umschulung übers Arbeitsamt (Arbeitsagentur).

Interessen überdenken vor der Umschulung

  • Bevor Sie die Umschulung beantragen, sollten Sie sich Gedanken über Ihre Interessen und Fähigkeiten machen. Sie haben sicher noch weitere Kenntnisse als die Ihres ursprünglich erlernten Berufes. Überlegen Sie, was Ihnen sonst noch Spaß macht. Denken Sie genau darüber nach, welche Arbeit Sie gerne verrichten. Durchforsten Sie dazu Ihren Lebenslauf. Beziehen Sie unbedingt Ihre Vorlieben und Interessen in die Wahl der Umschulung ein, sonst haben Sie letztlich zwei Abschlüsse, die Ihnen nichts nützen. Es bringt also nichts, wenn Sie einen Büroberuf erlernen, obwohl sie sich fürs Büro überhaupt nicht eignen und mit einem Finger drei Tasten gleichzeitig treffen.
  • Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten, Vorlieben und Interessen stimmen Sie anschließend mit dem Angebot des Arbeitsmarktes ab. Versuchen Sie dabei Kompromisse zu finden. Die Voraussetzung, dass Ihnen eine Umschulung übers Arbeitsamt bewilligt wird ist die, dass es auch Stellenangebote im Zielberuf gibt.
  • Vielleicht können Sie ihren erlernten Beruf mit dem neuen Beruf verbinden. So kann ein gelernter Gärtner gut im Management oder in der Verwaltung eines Gartenfachmarktes tätig sein. Die gelernte Krankenschwester findet möglicherweise einen neuen Wirkungskreis als Leiterin eines Altenheims oder eines Pflegedienstes. Erforderlich wären hierbei kaufmännische Kenntnisse, die durch eine Umschulung oder Weiterbildung über das Arbeitsamt aufgeholt werden können.
  • Unter Umständen haben Sie mehrere Jahre Ihre Angehörigen gepflegt. Dann könnte eine Umschulung übers Arbeitsamt im stark durch Fachkräftemangel beeinträchtigten Pflegebereich das Richtige für Sie sein.

Vor der Antragstellung beim Arbeitsamt nach Angeboten erkundigen

  • Was es in Ihrer Nähe für Angebote bezüglich Umschulungen übers Arbeitsamt gibt, das erfahren Sie über die Homepage der Arbeitsagentur.
  • Unter der Rubrik Kursnet finden Sie nach Eingabe Ihres Berufszieles und Ortes alle Bildungseinrichtungen mit Anschrift und Telefonnummer, welche Ihren Zielberuf anbieten. Hier finden Sie außerdem Kosten, Dauer (Beginn, Ende) und die Strukturierung Ihrer gewünschten Umschulung übers Arbeitsamt.
  • Suchen Sie sich die für Sie zutreffenden Angebote heraus und drucken Sie die Seiten aus.
  • Im Idealfall haben Sie einen Arbeitgeber, der Ihnen schriftlich bestätigt, dass er Sie nach Absolvierung der Umschulung oder Weiterbildungsmaßnahme einstellt. Dies ist zwar illusorisch, aber für Sie die beste Absicherung und Begründung des Umschulungsbedarfs. In der immer komplexeren Arbeitswelt müssen Weiterbildungen oftmals speziell auf bestimmte Arbeitsplätze zugeschnitten sein.

 Ab zum Arbeitsamt für den Umschulungsantrag

  • Wenn Sie all diese Vorbereitungen getroffen haben, dann lassen Sie sich einen Termin bei Ihrem Arbeitsvermittler geben.
  • Die günstigste Zeit für eine Bewilligung der Umschulung übers Arbeitsamt ist gegen Anfang oder Ende eines Kalenderjahres. Das ist die Zeit, in der die finanziellen Mittel noch vorhanden sind oder schnell verwendet werden müssen.
  • Ihr Arbeitsvermittler wird mit Ihnen gemeinsam eine Umschulung beantragen, wenn Ihre persönlichen Voraussetzungen und die Voraussetzungen des Arbeitsmarktes gegeben sind.
  • Die Bewilligung erfolgt in den meisten Fällen über einen Bildungsgutschein.
  • Der Arbeitsvermittler wird mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, in der die Dauer und die Kosten der Umschulung aufgelistet sind. Damit sichert sich die Arbeitsagentur gegenüber eines eventuellen, selbst verschuldeten Abbrechens der Maßnahme ab.
  • Sie bekommen während der Umschulung, wenn erforderlich, auch Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten erstattet. Außerdem läuft die Sicherung zum Lebensunterhalt ganz normal weiter.
  • Noch vor dem erfolgreichem Abschluss der Umschulung sollten Sie mit Bewerbungen für einen Arbeitsplatz beginnen.
Teilen: