Was Sie benötigen
- Unterlagen der Bildungsstätte
- Ihre Kunden- oder Versicherungsnummer
- Entfernungsangaben
Wann akzeptiert die Agentur für Arbeit den Neuorientierungs-Wunsch?
Eine Chance, eine Umschulung von der Agentur für Arbeit bezahlt zu bekommen, besteht nur, wenn Sie der Agentur für Arbeit beweisen, dass Sie einen erweiterten Fortbildungsbedarf haben. Nur dann übernimmt die Agentur für Arbeit eventuell die kompletten Umschulungskosten und zahlt ein Fahrgeld für den Weg von Ihrem Wohnsitz zur Bildungsstätte. Gute Chancen auf eine Umschulung hat, wer folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen kann:
- Sie haben bereits eine Erstausbildung abgeschlossen.
- Persönliche Umstände oder die geänderten Bedingungen bzw. Anforderungen in dem Berufszweig machen es Ihnen unmöglich, im Erstberuf zu arbeiten und senken Ihre Chancen in der Branche.
- Gesundheitliche Probleme, gleich ob physischer oder psychischer Natur, erfordern das „Umsatteln“ auf einen anderen Beruf. Dann kommt eine Umschulung im Zuge der Rehabilitation infrage.
- Sie analysierten selbst, welcher andere Beruf mit Ihrer Vorqualifikation und mit einer Umschulung zukunftsträchtig ist.
- Der Berufszweig, den Sie mit einer Umschulung erlangen wollen, erhöht Ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden und die Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu verhindern.
Wie finden Sie eine geeignete Umschulung?
- Wer eine Umschulung benötigt, sollte zuerst bei der Agentur für Arbeit nach einer geeigneten Fortbildungsmaßnahme fragen.
- Ideal ist es für viele Umschulungswillige, auf einen artverwandten Beruf aufgrund der Vorkenntnisse z.B. mit einer Anpassungsfortbildung oder Umschulung umzuschwenken.
- Parallel zur Anfrage bei der Agentur für Arbeit können Sie auch selbst eine Bildungsstätte suchen, die nach IHK-Maßstäben zugelassen ist, eine Umschulung ermöglichen kann und deren Kosten erfahrungsgemäß von der Agentur für Arbeit bzw. dem Rehabilitationsträger übernommen werden.
- Die IHK, die Agentur für Arbeit und freie Träger informieren über Kontaktadressen bzw. Ansprechpartner und Umschulungskurse.
- Sie können auch selbst bei Berufsfachschulen, privaten bzw. öffentlichen Fortbildungsinstituten oder einem Betrieb der freien Wirtschaft nach einer geeigneten Umschulung fragen.
- Fanden Sie selbst eine Bildungsstätte, sollten Sie sich schriftlich Kursbeginn, Bildungsinhalte und weitere wichtige Eckdaten zur Umschulung aushändigen lassen.
- Im Idealfall erhalten Sie auch das nötige Formular (Umschulungsvertrag), um es Ihrem formlos bei der Agentur für Arbeit einzureichenden Antrag auf Übernahme bzw. Erstattung der Umschulungskosten anhängen zu können.
Umschulungsantrag – das braucht die Agentur für Arbeit
- Ihren Namen samt korrekter Anschrift sowie Kundennummer.
- Die Rehabilitationsträger benötigen Ihre Versicherungsnummer.
- Angaben zur Umschulungsart und -form sind wichtig.
- Terminangaben zur Umschulung sollten Sie ebenso mitteilen.
- Details zum Ausbildungsträger (Adresse, Ident-Nr. der Bildungsstätte) sind für die Agentur für Arbeit auch wichtig.
- Bitte machen Sie auch Angaben zu Umschulungskosten.
- Vergessen Sie nicht den Antrag auf Übernahme der Fahrkosten zur Bildungsstätte.
- Beachten Sie auch die Möglichkeit eines Antrags auf Prüfung der Kursfinanzierung über einen Bildungsgutschein.
- Begründen Sie, falls eine Teilzeit-Umschulung/Fernunterricht idealer als eine Vollzeit-Umschulung für Sie ist.
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