Was Sie benötigen
- Eigene konkrete Ziel- und Leistungsvorstellungen (ggf. schriftlich niedergelegt)
- Internetzugang/Telefon
- Datenbank „Kursnet“ (online unter www.kursnet.arbeitsagentur.de)
- Kontakt zu Ihrer Arbeitsagentur (ggf. auch zu der Deutschen Rentenversicherung)
Umschulung – was ist das eigentlich?
- Der Sinn einer Umschulung besteht darin, einen ausgebildeten arbeitslosen oder von drohender Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen außerhalb seines bisherigen Tätigkeitsfeldes neu zu qualifizieren und so eine Prävention gegen Dauerarbeitslosigkeit zu leisten. Ausschließliches Ziel einer Umschulung ist die Integration in den Arbeitsmarkt, also eine Beschäftigung in dem neu erlernten Beruf.
- Gründe für eine Umschulung sind zumeist der strukturelle Wandel des Arbeitsmarktes oder gesundheitliche Probleme des Betroffenen.
- In der Theorie (SGB III, § 77) steht der Gesetzgeber engagiert für die berufliche Weiterbildung ein. In der Praxis unterliegt die Anzahl bewilligter Maßnahmen leider nicht nur dem Erfolgspotential einer Maßnahme, sondern auch den Budgetrestriktionen (d.h. den verfügbaren Finanzmitteln) der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Ihr Umschulungsantrag also abgelehnt wird, muss das nicht unbedingt an Ihnen liegen – weshalb sich im Zweifelsfall der Widerspruch gegen eine abschlägige Entscheidung lohnt.
Schreiben Sie Ihre eigene Agenda für Ihre persönliche Weiterbildung
- Da eine Umschulung nicht immer leicht zu beantragen ist, sollten Sie sich gründlich auf Ihre persönliche Antragstellung vorbereiten. Klären Sie für sich insbesondere die Fragen, was für eine Umschulung Sie sich vorstellen können sowie welche schulischen, beruflichen und gesundheitlichen Fähigkeiten und Konditionen Sie in diese Maßnahme einbringen können.
- Informieren Sie sich auch bereits vor Antragstellung (am einfachsten via Internet) darüber, welche Umschulungen momentan erfolgreich angeboten werden. Neben den Homepages der privaten und gemeinnützigen Weiterbildungsanbieter bietet sich hierfür insbesondere „Kursnet“ – das Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit – an.
Türöffner Bildungsgutschein und weitere Sonderfälle
- Der „Bildungsgutschein“ stellt ein vergleichsweise neues Instrument der Finanzierung von Umschulungen dar. Dabei sind die Zugangswege hier besonders intensiv auf Vermittlungschancen und Vorqualifikationen abgestimmt. Deshalb ist ein gründliches Konzept als Argumentationsgrundlage hier besonders wichtig.
- Umschulungen aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfällen unterliegen teilweise anderen Konditionen als jene, die aufgrund von (drohender) Arbeitslosigkeit beantragt werden. Sollten Sie also eine krankheitsbedingte Umschulung benötigen, ist eine spezielle Beratung bei Ihrer regionalen „Reha-Servicestelle“ der Versicherungsträger ratsam, die sie über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung erfragen können.
Die ideale Umschulung suchen und finden
- Wenn Sie konkrete Vorstellungen für eine Umschulung entwickelt haben, sollten Sie sich zunächst an die örtliche Bundesagentur für Arbeit wenden, um in einem Beratungsgespräch zu klären, ob eine Umschulung für Sie in Frage kommt. Dann können Sie auch einen Antrag stellen.
- Sobald Sie (beispielsweise mit Aushändigung des Bildungsgutscheins) von der zuständigen Behörde grünes Licht bekommen, sollten Sie sich auf die Suche nach einem konkreten Umschulungsanbot machen.
- Dafür bieten sich zum einen die Datenbank „Kursnet“ und zum anderen die Homepages örtlicher Weiterbildungsanbieter an.
- Mit einer Umschulung legen Sie sich auf einen mittelfristigen Zeitraum auf eine berufliche Weiterbildung fest. Daher ist es empfehlenswert, bei mehreren für Sie attraktiven Angeboten frühzeitig auf eine persönliche Beratung bei dem entsprechenden Weiterbildungsinstitut zu setzen und dort alle für Sie relevanten Fragen zu stellen. Hierbei kann zur Vorbereitung auch eine Checkliste, wie sie beispielsweise das Bundesinstitut für Berufsbildung anbietet (www.bibb.de/de/checkliste.htm), hilfreich sein.
- Wichtig ist, dass der Weiterbildungsanbieter nach einem festgelegten Verfahren (Grundlage ist die sogenannte „AZWV“) anerkannt ist und Ihnen (sowie der Bundesagentur) damit garantiert, dass Sie die Leistungsqualität erhalten, welche Ihnen zustehen. Während dies bei allen Angeboten in der Datenbank „Kursnet“ gewährleistet ist, sollten Sie sich bei initiativen Kontakten explizit danach erkundigen. Denn diese Bedingung muss erfüllt sein, damit Ihre Umschulung zustande kommen kann.
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