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Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung - Unterschiede

Inhaltsverzeichnis

Steuererklärungen sollten Sie mit Steuersoftware online erstellen und abschicken.
Steuererklärungen sollten Sie mit Steuersoftware online erstellen und abschicken.
Wenn Sie als Selbstständiger tätig sind, müssen Sie immer Ende Mai Ihre Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr abgeben. Der Jahresabschluss ist gut vorbereitet keine Geheimwissenschaft. Sie müssen einige Formulare unter Nutzung Ihrer Unterlagen ausfüllen. Dazu gehört die Einkommensteuererklärung und bis auf einige Ausnahmen. auch eine Umsatzsteuererklärung.

Ob Sie steuerlichen Erklärungen abzugeben haben, wird durch entsprechende Gesetze geregelt.

Wer Einkommen- und Umsatzsteuererklärung abgeben muss

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Sie als Unternehmer verpflichtet, wenn Sie Einkünfte aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit oder aus einem Land- und Forstwirtschaftsbetrieb bezogen haben.

  • Die Abgabe der Erklärung heißt nicht, dass Sie Einkommensteuer zahlen werden. Bei geringen Einkünften von beispielsweise unter 410 Euro im Jahr, fällt eine Steuerfestsetzung wegen des Härteausgleiches weg. Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht selbst dann, wenn keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.
  • Als Unternehmer unterliegen Sie grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Damit sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ausnahmen gelten gemäß Umsatzsteuergesetz (§ 4 UStG) für wenige umsatzsteuerbefreite Berufe wie Ärzte oder Versicherungsvertreter.
  • Die Abgabepflicht der Umsatzsteuererklärung ist nicht die Folge beim Finanzamt eingereichter Umsatzsteuervoranmeldungen. Diese Steuervoranmeldungen verlangt der Gesetzgeber, wenn eine Umsatzsteuerschuld aus dem Vorjahr bestimmte Grenzen übersteigt.
  • Beträgt die Steuerschuld aus Umsätzen über 7.500 Euro, ist jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung fällig. Liegt die Umsatzsteuerschuld unter 1.000 Euro reicht die jährlich Erklärung zur Umsatzsteuer aus. Alle Anderen reichen vierteljährlich ein.
  • Bitte beachten Sie als Kleinunternehmer: Selbst wenn Sie als Unternehmer wegen der Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuerbefreiung geltend machen können, fällt die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung nicht weg. Bei der Erklärung als Kleinunternehmer reicht es aus, wenn Sie den Umsatz der letzten beiden Jahre (Jahr der Erklärung plus Vorjahr) eintragen.

Einkommensteuererklärungen - Abgabetermine beachten

Wenn Sie Ihre Steuersachen komplett selbst abwickeln, ist für Sie Ende Mai der allgemeine Abgabetermin für Einkommensteuersachen.

  • Bei Verspätungen kann der Fiskus Strafzahlungen festsetzen. Noch deutlich unangenehmer wird es, wenn amtliche Steuerschätzungen zugestellt werden müssen.
  • Eine Fristverlängerung können Sie nutzen, wenn Sie Ihre privaten und betrieblichen Steuerunterlagen mit Unterstützung eines Steuerberaters anfertigen. Unter Umständen gewährt Ihnen das Finanzamt Zeit bis Februar des kommenden Jahres.
  • Bei Selbstständigen sind die Gewinnermittlung und das Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen meist schneller erledigt als das Belege sammeln und ermitteln der Werbungskosten bei Angestellten. Der Grund dafür ist, dass Sie möglicherweise den  Hauptteil Ihrer Buchhaltungshausaufgaben bereits im laufenden Geschäftsjahr erledigt haben. Das ist ja die Voraussetzung für die Anfertigung der jeden Monat fälligen Umsatzsteuervoranmeldungen.

Übermittlung auf elektronischem Weg

  • Die Einkommensteuererklärung plus Anlage EÜR (Gewinnermittlung) sowie die Umsatzsteuererklärung müssen Sie auf elektronischem Weg ans Finanzamt übermitteln (EÜR seit 2012). 
  • Die jährliche Umsatzsteuererklärung können Sie mit derselben Software erledigen und an das Finanzamt schicken, die Sie für die unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen verwenden.

Wollen Sie auf eine elektronische Übermittlung verzichten, müssen Sie einen begründeten Antrag bei Ihrem Finanzamt stellen. Bei Genehmigung erhalten Sie von dort den erforderlichen Papiervordruck.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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