Bei Steuerfragen können Sie sich in jedem Fall an Ihr Finanzamt wenden. Das ist generell kostenlos. Hilfe leisten ebenso Steuerberater und auf Steuerrecht spezialisierte Fachanwälte. Sie erledigen für Sie gegen Entgelt alle Steuerangelegenheiten.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung durch Unternehmer
Als Unternehmer müssen Sie neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung erstellen und an das Finanzamt abgeben. Dies erlaubt Ihnen, alle im Jahr angefallenen Umsätze und Vorsteuerbeträge anzugeben.
- Auch wenn Sie als Unternehmer nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und somit keine Voranmeldung abzugeben haben, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung anfertigen. Das betrifft beispielsweise den Kleinunternehmer oder den Jahreszahler.
- Eine besondere Vorschrift regelt die Abgabe der Steuererklärung seit 01.01.2011. Bis dahin reichte das Ausfüllen eines amtlich vorgeschriebenen Vordrucks aus.
- Seit 2011 ist vorgeschrieben, die Umsatzsteuererklärung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Nutzen müssen Sie dafür das sogenannte ELSTER-Formular, welches es für entsprechende Steuervarianten beim elektronischen Finanzamt Elster-Online gibt. Betrieben wird das Portal vom Bayerischen Landesamt für Steuern.
Steuererklärungen - Hilfe zum Ausfüllen
Die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung ist auch für Unternehmer eine Angelegenheit, die man schnell hinter sich wissen möchte. Sie können als Unternehmer einen Steuerberater oder Fachanwalt beauftragen.
- An einen wesentlich preiswerteren Lohnsteuerhilfeverein dürfen Sie sich nicht wenden. Das ist lediglich Arbeitnehmern vorbehalten. Möchten Sie das Geld für den Steuerberater sparen, können Sie spezielle Steuer-Software nutzen.
- Das elektronische Finanzamt stellt Ihnen via kostenloser Software "Elster-Formular“ notwendige Formulare zur Verfügung. Sie können mit diesem offiziellen Softwareprogramm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern alle möglichen Steuererklärungen als Steuerbürger und als Unternehmer direkt am Computer erstellen.
- Durch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung werden Sie durch entsprechende Vordrucke geführt. Das macht es einfach, beispielsweise den Mantelbogen, eine Umsatzsteuererklärung oder die Anlage N auszufüllen.
- Mithilfe der in der Software integrierten Plausibilitätsprüfung wird die Steuererklärung auf Fehler und Ungereimtheiten untersucht. Wird nichts dergleichen festgestellt, reichen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt online ein. Eine Zusammenfassung als Druckversion schicken Sie unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Ein zweites Exemplar verbleibt als persönlicher Nachweis bei Ihren Akten.
Im Web finden Sie eine Vielzahl von steuerlichen Angeboten. Wer Ihnen alles online Hilfe bei Steuerfragen bietet, erfahren Sie auf Computerbild.de oder Smartsteuer.de.
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