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Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer - so beantragt man das

Umsatzsteuerbefreiung bei Selbständigkeit ist durchaus möglich.
Umsatzsteuerbefreiung bei Selbständigkeit ist durchaus möglich.
Nicht jeder Unternehmer muss Umsatzsteuer bezahlen. Die Rede ist vor allem von Kleinunternehmern, deren Umsatz nicht die Grenze erreicht, damit die Umsatzsteuer auf jeden Fall fällig wird. Deshalb sollte sich jeder im Vorfeld überlegen, ob er nicht die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen will.

Was Sie benötigen

  • Einen begrenzeten Umsatz
  • Anmeldung beim Finanzamt

Wenn man von einem Kleinunternehmer spricht, redet man zum Beispiel von einem kleinen Online-Shop oder von einem jungen IT-Unternehmen. Gerade bei der Neugründung fallen hier teilweise erhebliche Kosten für die Anschaffungen an, während sich die Umsätze zumindest in der Anfangszeit bescheiden ausgeben. Hier sollte dann über eine Umsatzsteuerbefreiung nachgedacht werden.

Eine Umsatzsteuerbefreiung kann von Vorteil sein

  • Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass es bei der Umsatzsteuerbefreiung festgelegte Umsätze gibt, die nicht überschritten werden dürfen. Im ersten Jahr darf der Gesamtumsatz die Grenze von 17.500 Euro nicht übersteigen und im laufenden Jahr voraussichtlich die Obergrenze von 50.000 Euro nicht übersteigen. 
  • Bei der Existenzgründung erhalten Sie vom Finanzamt eine Anmeldung für Ihr Gewerbe, das Sie sorgfältig ausfüllen müssen. Dort müssen Sie dann auch ankreuzen, wenn Sie die Kleinunternehmerklausel in Anspruch nehmen möchten.
  • Allerdings dürfen Sie auf Ihren Kundenrechnungen dann keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Die Umsatzsteuer, die Sie für die Anschaffung Ihrer Waren bezahlt haben, werden Ihnen vom Finanzamt wieder erstattet.
  • Dieses Geld können Sie zum Beispiel wieder für wichtige Anschaffungen für Ihr Unternehmen verwenden.
  • Was Sie auf jeden Fall beachten sollten, ist, dass Sie sich, wenn Sie die Umsatzsteuerbefreiung beantragt haben, an diese Entscheidung fünf Jahre gebunden sind. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie wieder in den umsatzsteuerpflichtigen Status wechseln.
  • Was für Sie das Beste ist, kann Ihnen am besten Ihr Steuerberater nach genauer Berechnung sagen.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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