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TÜV - was bei der Nachuntersuchung zu beachten ist

Die TÜV-Inspektion gewährleistet Sicherheit auf deutschen Straßen.
Die TÜV-Inspektion gewährleistet Sicherheit auf deutschen Straßen.
Ihr Auto hat bei der TÜV-Hauptuntersuchung nicht alle erforderlichen Kriterien erfüllt und muss nun in die Nachuntersuchung? Damit diese auch gut "über die (Hebe-)Bühne" geht, sollten Sie einige Hinweise beachten.

TÜV-Nachuntersuchung - Notwendigkeit, Fristen und Gebühren

Ist Ihr Fahrzeug durch die TÜV-Hauptuntersuchung "gefallen", steht eine Nachuntersuchung an. Hierbei sollten Sie unbedingt einige Hinweise beachten:

  • Eine Nachuntersuchung beim TÜV ist immer dann notwendig, wenn Ihr Fahrzeug den Mindestanforderungen, die in der TÜV-Hauptuntersuchung gestellt werden, nicht erfüllen kann. Diese Mängel müssen vor einer erneuten Inspektion behoben werden.
  • Beachten Sie, dass Sie beim TÜV zur Nachuntersuchung innerhalb der Frist von einem Monat erscheinen müssen. Falls Ihnen das nicht möglich ist und Sie somit diese einmonatige Frist überziehen, dann ist eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung beim TÜV nötig. Auch die damit verbundenen Kosten fallen nochmals an. Dies ist sogar vom Gesetzgeber für einen sicheren Straßenverkehr so geregelt.
  • Natürlich kostet auch die Nachuntersuchung eine Gebühr. Die Kosten für die TÜV-Nachuntersuchung halten sich jedoch im Vergleich zur Hauptuntersuchung eher gering. Die erste Nachinspektion kostet ca. 12 Euro, die zweite liegt bei etwa 20 Euro (Stand Dezember 2012).
  • Sie haben die erste Nachuntersuchung nicht bestanden? Dann können Sie sich zu einer zweiten Nachinspektion anmelden, nachdem Sie alle Mängel beseitigt haben.

Haben Sie alle beanstandeten Mängel beseitigt und die Frist eingehalten, steht Ihrer Rückkehr auf die Straße nichts im Wege. Eine gute Fahrt!

Inspektion beim TÜV - Hinweise zum Prüfbericht und weiteren Dokumente

Bei der Hauptuntersuchung erhalten Sie einen Prüfbericht. Diesen sollten Sie auf keinen Fall wegwerfen!

  • Ihr Prüfbericht sollte bist zur nächsten Hauptuntersuchung unbedingt aufbewahrt werden. Können Sie ihn dann nicht mehr vorweisen, müssen Sie auf Ihre Kosten eine Zweitschrift beantragen. Bewahren Sie den Bericht am besten zu Hause in Ihren Akten auf oder aber im Auto bei Ihrem Fahrzeugschein.
  • Auch bei einer Nachuntersuchung ist der Prüfbericht von Bedeutung: Bewahren Sie den Prüfbericht der Hauptuntersuchung gut auf, bis Sie Ihre neue Plakette bei bestandener Nachuntersuchung erhalten. Falls Ihre Plakette vor der Nachuntersuchung abläuft und Sie in eine Verkehrskontrolle geraten, können Sie nachweisen, dass Sie noch in der Nachprüffrist liegen, und Verwarnungsgelder entfallen in einem solchen Fall.
  • Auch zur Nachprüfung beim TÜV sollten Sie auf jeden Fall den Bericht der Hauptuntersuchung und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. den Fahrzeugschein vorweisen können.
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