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Unterlagen für den TÜV - was Sie benötigen

Die HU dient der Sicherheit im Straßenverkehr.
Die HU dient der Sicherheit im Straßenverkehr.
Alle 24 Monate ist es wieder so weit - die Hauptuntersuchung (HU) wird fällig. Bei so manchem bereitet dies ein mulmiges Gefühl im Bauch, das muss es aber nicht. Allerdings sollten Sie bestimmte Unterlagen nicht vergessen, sonst kann der TÜV Ihre Plakette nicht erneuern.

Ein mulmiges Gefühl müssen Sie nicht haben, da der TÜV dafür verantwortlich ist, dass Ihr Fahrzeug keine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Damit schützen Sie nicht nur sich, sondern auch andere. Sollte mal was nicht in Ordnung sein, ist dies auch kein Weltuntergang, denn Sie bekommen seit dem 1. Juli 2012 eine sehr genaue Liste mit den zu reparierenden Dingen, auf der auch eventuell zukünftig entstehende Mängel aufgelistet werden. Mit dieser ist es kein Problem für eine Werkstatt, die nötigen Reparaturen durchzuführen. In manchen Fällen übersteigt der Reparaturaufwand den Wert des Wagens. Wenn dieser Punkt erreicht ist, ärgern Sie sich nicht, denn im Endeffekt tun Sie sich kein Gefallen sollten Sie weiter mit diesem Fahrzeug fahren. Auch falls Emotionen mit dem Auto verbunden sind, kommt der Punkt, an dem sich eine Reparatur einfach nicht mehr lohnt.

Welche Unterlagen Sie für die HU benötigen

  • Tritt der normale Fall ein, dass Ihre Plakette abläuft, sollten Sie möglichst zeitig zum TÜV fahren, denn seit dem 1. Juli 2012 haben sich die Regelungen etwas geändert. Eine Rückdatierung ist nun nicht mehr möglich und sollte die HU-Plakette länger als zwei Monate abgelaufen sein, wird eine vertiefte Prüfung durchgeführt und Sie müssen 20 Prozent Aufschlag bezahlen.
  • Damit eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Zunächst einmal braucht jeder Fahrzeughalter einen Fahrzeugschein, womit er bestätigt, dass er dieses Fahrzeug legal führt.
  • Bei getunten Fahrzeugen sieht die Sache schon wieder anders aus. Hier brauchen Sie neben dem Fahrzeugschein noch die Unterlagen für die eintragungspflichtigen Teile, auch ABEs genannt. Diese bestätigen, dass zusätzlich angebaute Teile, wie z. B. spezielle Felgen, das Fahrverhalten nicht im gefährdenden Maße beeinflussen.
  • Nach Bestehen der HU bekommen Sie einen Untersuchungsbericht, welcher unbedingt bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden muss. Diesen müssen Sie allerdings nicht ständig mitführen und bei Verlust können Sie mit Ihrem Fahrzeugschein eine Zweitschrift beim TÜV bekommen. Jedoch nur, wenn Sie auch der Halter zum Zeitpunkt der Untersuchung waren.

Was zur eventuellen Zweituntersuchung zum TÜV mitgebracht werden muss

  • Sollte der TÜV bei der Hauptuntersuchung Mängel feststellen, welche die Erneuerung der Plakette verhindern, bekommen Sie eine exakte Aufstellung, der zu reparierender Mängel und derer die eventuell in Zukunft auftreten könnten. Für die Nachbesserung haben Sie dann genaue einen Monat Zeit. Diese Mängelaufstellung ist während der Zeit zwischen Erst- und Zweituntersuchung ständig im Auto mitzuführen.
  • Nach Ablauf des Monats wird die Nachuntersuchung fällig. Bei dieser müssen Sie natürlich auch bestimmte Unterlagen mitbringen. Neben denselben Dokumenten, welche Sie für die vorherige Untersuchung benötigt haben (Fahrzeugschein und eventuelle ABEs), müssen Sie die Mängelaufstellung/Untersuchungsbericht mitbringen, damit die Reparaturen genau nachvollzogen werden können.
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