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Steuererklärung: Rückwirkend "Anlage KAP" abgeben - darauf sollten Sie achten

Inhaltsverzeichnis

Ihr Finanzamt erfährt alles.
Ihr Finanzamt erfährt alles. © Gerd Altmann_Shapes_AllSilhouettes.com / Pixelio
Mit der Anlage KAP deklarieren Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung Ihre Kapitaleinkünfte. Wenn Sie die Steuererklärung rückwirkend abgeben, haben Sie Ihre Erträge bislang unterschlagen und müssen mit strafrechtlichen Maßnahmen rechnen. Um dem zu entgehen, müssen Sie die Grundsätze der Selbstanzeige kennen.

Was Sie benötigen

  • Anlage KAP

Haben Sie Ihr Geld angelegt und beziehen Sie Kapitalerträge, müssen Sie diese versteuern. Der Fiskus fordert 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Haben Sie Kapitalerträge erzielt, auf die bislang noch keine Abgeltungssteuer entrichtet wurde, sind Sie gut beraten, Ihre Steuererklärung rückwirkend zu erstellen und die Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen.

Steuererklärung rückwirkend nur mit Beratung erstellen

  • Eines vorweg: Sie kennen die Diskussion um die Problematik nicht deklarierter Kapitalerträge, vor allem wenn Sie Ihr Kapital im Ausland angelegt haben. Da Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend erstellen wollen, ist zu unterstellen, dass Sie Kapitalerträge besitzen, auf die Sie noch keine Abgeltungssteuer entrichtet haben.
  • Damit befinden Sie sich möglicherweise im strafbaren Bereich und sollten die Möglichkeit einer Selbstanzeige nutzen. Da dieses Thema sehr komplex ist und Sie als steuerrechtlicher Laie mit vielerlei Fehlerquellen zu rechnen haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. 
  • Erzielen Sie im Inland Kapitalerträge, wird die Abgeltungssteuer automatisch von der Bank einbehalten und an Ihr Finanzamt überwiesen. Sie brauchen dann keine Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen.

Anlage KAP bei ausländischen Zinseinkünften

  • Haben Sie jedoch ausländische Kapitalerträge erzielt und diese dem Finanzamt bislang nicht deklariert, müssen Sie tätig werden und die Anlage KAP einreichen.
  • Sie werden dann nach § 371 I Abgabenordnung straffrei, wenn Sie nach dieser Steuerhinterziehung unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigen, ergänzen oder unterlassene Angaben nachholen. Der Fiskus verzichtet dann auf seinen Strafanspruch.
  • Sie haften weiterhin für die hinterzogenen Steuern. Die Festsetzungsfrist verlängert sich. Sie müssen Hinterziehungszinsen zahlen.
  • Durch Ihre Berichtigungserklärung muss Ihr Finanzamt in der Lage sein, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollständig aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen.

Straffreiheit nur bei Zahlung

  • Sie erlangen nur Straffreiheit, wenn Sie die hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist nach entrichten.
  • Es genügt auch nicht, dass Sie Teile Ihrer verschwiegenen Kapitalerträge deklarieren. Stellt sich später heraus, dass Sie noch weitere Kapitalerträge verschwiegen haben, riskieren Sie den Widerruf Ihrer Straffreiheit.
  • Insgesamt müssen Sie beachten, dass eine Selbstanzeige finanziell sehr wohl vorbereitet werden muss.

Zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurückholen

  • Die andere Fallgestaltung, bei der Sie Ihre Steuererklärungen rückwirkend mit der Anlage KAP erstellen können, besteht darin, dass Sie zu viel Abgeltungssteuer bezahlt haben.
  • Dies kann der Fall sein, wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag nicht ausgenutzt haben und Ihre Bank mehr Abgeltungssteuer abgeführt hat, als sie hätte abführen müssen. In diesem Fall können Sie die Erstattung der zu viel entrichteten Abgeltungssteuer beantragen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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