Antrag auf die staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen
- In Deutschland gibt es verschiedene staatlich unterstützte Sparzulagen. Eine davon ist die Arbeitnehmersparzulage. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Ihre Vermögensbildung durch Arbeitnehmer unterstützt werden kann. Sie können diese staatliche Subvention erhalten, wenn Sie die Anlage VL ausfüllen und einreichen und einen Antrag an Ihren Arbeitgeber stellen. Dies können Sie sogar rückwirkend beantragen, wenn Sie dieses Formular nachträglich abgeben. Sie erhalten die Leistung immer auf Antrag. Erst dann wird der Arbeitgeber oder ein Finanzdienstleistungsunternehmen die Geldzahlungen für Sie anlegen.
- Der Gesetzgeber nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht - auf das schriftliche Verlangen des Arbeitnehmers. Beachten Sie, dass auch für Bausparverträge und Fondsanlagen die Möglichkeit einer staatlichen Förderung besteht.
- Hierzu müssen Sie die Art der vermögenswirksamen Finanzierung und ein dafür geeignetes Bankinstitut aussuchen. Dies teilen Sie dann dem Arbeitgeber mit.
- Sie sollten wissen, dass die Höhe des Zuschusses, die der Staat bezahlt, variabel ist. Auch die Einkommensgrenzen können sich in Zukunft verändern. Im Jahre 2013 beträgt dies für Ledige 20.000 Euro und für Eheleute 40.000 Euro.
Bis wann Sie die Anlage VL nachträglich einreichen können
- Ihre Bank wird Ihnen zum Ende des Kalenderjahres eine Anlage VL überreichen. Sie müssen dieses Dokument dann einfach ausfüllen und mit Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich dem Finanzamt überreichen.
- Haben Sie Ihre Steuererklärung bereits gemacht, so können Sie dieses Dokument auch nachträglich einreichen. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber seit dem Jahre 2007 vor. So können Sie die Sparzulage im Nachhinein für die letzten vier Jahre beantragen. Dieser Zeitraum bezieht sich auf das Jahr, in dem das Formblatt ausgestellt wird. So können Sie im Jahre 2013 die Dokumente bis zum Jahr 2009 nachreichen und die Förderung bekommen.
- Wenden Sie sich einfach an das örtlich zuständige Finanzamt und fügen Sie den dementsprechenden Vordruck Ihrer Steuererklärung bei. Sie sollten dann aber wissen, dass Sie die Zulage nicht mit dem Steuerbescheid ausgezahlt bekommen. Es wird lediglich mit dem Bescheid festgesetzt. Der auszuzahlende Betrag wird dann an das entsprechende Bankinstitut oder die jeweilige Bausparkasse, mit der Sie den Sparvertrag vereinbart haben, überwiesen.
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