Die Mietkaution ist frei verhandelbar. Allerdings darf sie das Dreifache der Nettokaltmiete (Miete ohne Neben- und Betriebskosten) nicht übersteigen. Der Vermieter darf die Kaution nicht in seinem Wohnzimmerschrank deponieren. Er muss sie vielmehr verzinslich anlegen.
Mietkaution ist mündelsicher anzulegen
- Da die Mietkaution immer wieder Anlass für Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter ist, regelt das Gesetz in § 551 BGB die Anlage von Mietsicherheiten.
- Der Vermieter ist nach dem Gesetz verpflichtet, die Mietkaution bei einer Bank oder einer Sparkasse auf einem besonderen Kautionskonto einzuzahlen. Insbesondere muss er die Mietkaution von seinem sonstigen Privatvermögen trennen. Nur dann ist die Mietkaution im Fall der Insolvenz des Vermieters sicher.
Verzinsung erhöht die Sicherheit
- Das Gesetz gibt dem Vermieter vor, dass er die Mietkaution zu dem für "Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" anlegen muss. Die Zinssätze für solche Spareinlagen sind zwar naturgemäß gering (ci. 0,5 - 2 %), sind dafür aber relativ sicher angelegt.
- Außerdem bestimmt das Gesetz, das die Zinsen dem Kautionskonto zugeschlagen werden, somit die Mietkaution als solche erhöhen und immer wieder mit verzinst werden. Die Zinsen erhöhen insgesamt die Sicherheit. Sie stehen immer dem Mieter zu, zumindest so lange, bis der Vermieter die Mietkaution in Anspruch nimmt.
Lassen Sie die Bank die Zinsen berechnen
- Wenn Sie nun als Mieter oder als Vermieter die Verzinsung berechnen wollen, gehen Sie mit dem betreffenden Sparbuch zur Bank und lassen sich dort die Erträge ausrechnen.
- Diese werden dem Sparbuch in regelmäßigen Abständen sofort gutgeschrieben.
So rechnen Sie selbst
- Sie können sich natürlich auch selbst die Mühe machen, die Verzinsung zu berechnen. Dazu müssen Sie den Zinssatz wissen, zu dem die Mietkaution angelegt ist.
- Beispiel: Höhe der Mietkaution 1000 €, Verzinsung 1 %. Daraus ergibt sich nach einem Jahr ein Zinsertrag von 10 €. Davon behält die Bank (sofern der Bank nicht ein Freistellungsauftrag des Mieters vorliegt) 25 % Abgeltungssteuer (2,50 €) ein und führt sie ans Finanzamt ab. Die Mietkaution beträgt danach einen Jahr 1007,50 €. Dieser Betrag verzinst sich im zweiten Jahr wiederum mit 1 %, sodass sich ein Mietertrag von 10,075 € ergibt. Abzüglich der Abgeltungssteuer werden dem Mietkautionsskonto weitere 7,55 € zugeschlagen.
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