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Sozialhilfe in Spanien beantragen - das sollten Sie beachten

Auch in Spanien gibt es Sozialhilfe.
Auch in Spanien gibt es Sozialhilfe. © Gerd_Altmann / Pixelio
Sie wollten sich den großen Traum in Spanien erfüllen, sind ausgewandert, doch nun sind Sie arbeitslos. Ein nicht allzu seltenes Phänomen. Doch aufgeben müssen Sie deswegen noch nicht. Zwar kommt das spanische Arbeitslosenleistungssystem dem deutschen nicht wirklich gleich, einige Leistungen für Arbeitslose finden sich dennoch. Was Sie beachten müssen, wenn Sie in Spanien Sozialhilfe beantragen, lesen Sie hier.

Das Leistungssystem für Arbeitslose in Spanien

  • Zunächst sollten Sie wissen, dass Ausländer mit einer Residencia, demnach einem festen Wohnsitz in Spanien, Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, jedoch nur dann, wenn Sie den Arbeitsplatz verloren haben, ohne selbst daran Schuld zu haben, wenn Sie arbeitsfähig und/oder willig sind, wieder zu arbeiten und lange genug gearbeitet haben, so also auch in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben.
  • Letztlich existieren in Spanien damit 2 Arten von Arbeitslosengeld. Das eine wird auf beitragsgebundener Basis bezahlt, das heißt also, Sie als Antragssteller haben über einen gewissen Zeitraum durch Steuern in die Arbeitslosengeldkasse eingezahlt und sind damit befugt, über einen bestimmten und von der Beitragszahlung abhängigen Zeitraum Gelder zu beziehen.
  • Die andere Leistungsart des Arbeitslosengelds ist in Spanien wie in Deutschland vollkommen unabhängig von den gezahlten Beiträgen und kommt so eher der Sozialhilfe gleich. Haben Sie also keinen Anspruch mehr auf beitragsgebundene Gelder, so können Sie beitragsfreies Arbeitslosengeld von der Fürsorge beantragen.

Spanische Sozialhilfe vs. Arbeitslosengeld

Damit man Ihnen in Spanien Arbeitslosengeld, also Prestaciones por Desempleo, bewilligt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

  • Wie oben erwähnt, müssen Sie Ihren Arbeitsplatz unverschuldet verloren haben. Als unverschuldet Arbeitsloser gelten Sie dabei vor allem dann, wenn Sie Opfer beschäftigungsregulierender Maßnahmen geworden sind oder Ihr Vertrag schlichtweg ausgelaufen ist.
  • Für den Antrag auf Gelder sollten Sie weiter arbeitsfähig und arbeitswillig sein und müssen einen Eintrag bei einem spanischen Arbeitsamt besitzen, bei dem Sie Leistungen aufgrund der Arbeitslosigkeit zu beantragen haben. Für Selbstständige gibt es in Spanien derzeit noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, jedoch sieht eine neue Gesetzesgrundlage genau das vor.
  • Auch schreibt das Gesetz vor, dass Sie als Antragssteller auf Arbeitslosengeld Mitglied einer Sozialversicherung sein sollten. Zu alldem müssen Sie dem Arbeitsamt eine Arbeitslosenversicherungszeit von mindestens 12 Monaten nachweisen können. Wird Ihnen der Antrag bewilligt, so erhalten Sie zunächst für 180 Tage 70 Prozent der Berechnungsgrundlage, danach schließlich nur mehr 60 Prozent.
  • Merken Sie sich zudem, dass Sie als Arbeitsloser, der in anderen EU-Staaten eine Arbeitsstelle sucht, höchstens 3 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen können. Suchen Sie also nicht in Spanien nach einer neuen Arbeit, sondern in einem anderen EU-Land, so müssen Sie sich von der spanischen Landesarbeitsanstalt als Arbeitssuchender in dem Land eintragen lassen, in das Sie gehen wollen. Zudem haben Sie in einem solchen Falle nur dann Anspruch auf das Geld, wenn Sie die ersten vier Wochen der Arbeitslosigkeit versuchen beziehungsweise versucht haben, in Spanien einen Job zu finden.
  • Arbeitslosenhilfe, also Subsidio por Desempleo, können Sie dagegen in jedem Falle beantragen, weil auf sie ähnlich wie auf die deutsche Sozialhilfe für jeden Menschen ein Anspruch besteht.
  • In Spanien bedeutet die Sozialhilfe dabei 75 Prozent des Mindestlohns und damit um die 450 Euro. Insgesamt haben Sie einen höchstens 18-monatigen Anspruch auf die Unterstützung. Wollen Sie nach den ersten 3 Monaten verlängern, so können Sie das um jeweils 3 Monate, eine Verlängerung müssen Sie aber fristgemäß bei dem entsprechenden Amt beantragen.
  • Konditionen für die Leistung der spanischen Sozialhilfe sind dann erfüllt, wenn Sie bei einem Arbeitsamt gemeldet sind, Ihr Anspruch auf beitragsgebundene Leistungen erloschen ist und Ihre Gesamteinkünfte in einem Monat unter 75 Prozent des Mindestlohns liegen.
  • Zudem dürfen Sie in den 30 Tagen nach dem Erlöschen des Anspruchs auf beitragsgebundene Gelder keine Beschäftigung angenommen haben, um Ihren Antrag bewilligt zu bekommen.

Den Antrag auf eine der Leistungen stellen Sie über ein einfaches Formblatt beim Arbeitsamt, das für Ihr Gebiet zuständig ist. Sie sollten sich hier bemühen, möglichst schnell zu handeln, weil die Bewilligung des Antrags zuweilen noch deutlich länger dauert als bei den deutschen Behörden.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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