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Wann bekommt man Hartz 4? - das sollte man beachten

Geld und Vermögen muss bei Antragstellung von Hartz 4 angegeben werden.
Geld und Vermögen muss bei Antragstellung von Hartz 4 angegeben werden.
Wer sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet, hat unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wann und ob man Arbeitslosengeld oder doch nur die geringeren Hartz-4-Leistungen bekommt, hängt von einigen Voraussetzungen und Umständen ab, die von der Arbeitsagentur geprüft werden.

Während Arbeitslosengeld I ein regulär erworbener Anspruch ist, gehört Hartz 4 zu den staatlichen Sozialleistungen, die nur bei Vorliegen einer Bedürftigkeit zur Auszahlung kommen. Ähnlich wie bei der Sozialhilfe muss eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden.

Wann man Hartz-4-Leistungen bekommt 

Wann und wie viel man Hartz-4-Leistungen bekommt, ist im entsprechenden Sozialgesetzbuch geregelt.

  • Anspruch auf Hartz 4, genannt auch ALG II, haben erwerbsfähige, bedürftige Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Alter von 15 bis 65 Jahren.
  • Leistungsberechtigt sind alle weiteren mit im Haushalt lebenden Personen, soweit sie eine gemeinschaftliche Haushaltsführung betreiben und demnach eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. 
  • Da Hartz 4 von der Arbeitsagentur ausgezahlt wird, muss auch dort der Antrag gestellt werden. Das Sozialamt ist seit 2005 nur noch für nicht erwerbsfähige und weitere hilfebedürftige Personen zuständig. 
  • Wer Hartz 4 beziehen möchte und erwerbsfähig ist, muss sich in jedem Fall bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Damit eine Leistungszusage in voller Höhe erhalten bleibt, muss der Empfänger eventuelle Arbeitsangebote annehmen und sich auch selbst aktiv an der Arbeitssuche beteiligen. 

Arbeitslosengeld II - unter Umständen eine soziale Leistung von unbegrenzter Dauer

Wer sich erstmalig mit Hartz 4 konfrontiert sieht, muss die erste Hürde mit der Antragstellung überwinden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden soziale Leistungen als ALG II gezahlt.

  • Antragsteller müssen sich einer Bedürftigkeitsprüfung stellen. Vermögen und Einkommen dürfen bestimmte Mindestsummen nicht übersteigen, damit der Status eines Hilfebedürftigen gegeben ist.
  • Alles Vermögen, das über den zulässigen Freibeträgen liegt, muss vor einer ersten Leistungsauszahlung verwertet werden. 
  • Ähnlich wie bei der Sozialhilfe gibt es neben dem eigentlichen Hartz-4-Bezug weitere Leistungen (Wohnkosten, Kinderzuschläge) und jede Menge zusätzlicher Vorschriften (Vermögen, Altersvorsorge, Zuverdienste, Zumutbarkeit, Sanktionen und Unzumutbares).

Nicht nur wann, sondern auch wie lange man Hartz 4 bekommt, ist geregelt. Wer als arbeitssuchend gemeldet ist und trotz nachweislicher eigener Bemühungen bei der Arbeitssuche keinen Job findet, erhält ALG II möglicherweise bis zum Beginn der Altersrente.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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