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Arbeitslosengeld 1 und 2 - Unterschiede kennen

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ALG 2 ist kaum mehr als Kleingeld.
ALG 2 ist kaum mehr als Kleingeld.
Seit dem Jahr 2005 unterscheidet man in Deutschland zwischen dem Arbeitslosengeld 1 und dem Arbeitslosengeld 2. Obwohl die beiden Bezeichnungen sehr ähnlich klingen, handelt es sich um zwei völlig verschiedene Leistungen. Für Arbeitslosengeld 1 müssen Sie anspruchsberechtigt sein. Alternativ erhalten Sie Arbeitslosengeld 2, wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind.

In Deutschland bleiben Sie auch im Falle einer kürzeren oder längeren Arbeitslosigkeit nicht ohne finanzielle Absicherung. Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder vom Staat sorgen für die Zeit der Arbeitssuche für mindestens eine Grundsicherung.

Arbeitslosengeld - Leistung einer Versicherung oder des Staates

  • Als Arbeitnehmer zahlen Sie kraft Gesetzes in die Arbeitslosenversicherung ein. Diese sichert Ihnen für eine bestimmte Zeit Leistungen, genannt Arbeitslosengeld 1 (ALG I). Fällt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 weg oder besteht dieser bei Beginn einer Arbeitslosigkeit nicht, dann erhalten Sie Arbeitslosengeld 2 (ALG II). 
  • ALG II ist 2005 durch das Zusammenführen von Arbeitslosengeld 1 und Sozialhilfe entstanden und besonders unter der Bezeichnung Hartz IV bekannt. 
  • Sie müssen sich als Arbeitsloser bei fehlendem oder wegfallendem Anspruch für Arbeitslosengeld 1 nicht mehr beim Sozialamt um Sozialhilfe bemühen. Ihr Ansprechpartner ist und bleibt das zuständige Jobcenter, solange Sie arbeitsfähig und arbeitssuchend gemeldet sind.

ALG 1 - Leistung für Arbeitslose bei Erfüllung der Anwartschaftszeit

  • Erhalten Sie Arbeitslosengeld 1, dann verfügen Sie über Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Sie haben sich diese durch Beitragszahlungen an die Bundesagentur für Arbeit aufgebaut.
  • Somit ist das Arbeitslosengeld 1 eine Versicherungsleistung, die Ihnen im Falle einer Arbeitslosigkeit zusteht, weil Sie über eine gewisse Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  • Sie müssen sich nach einem Jobverlust lediglich innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Agentur für Arbeit kümmert sich nach Antragstellung um alle weiteren Formalitäten. 
  • Die Höhe vom Arbeitslosengeld ist verdienstabhängig. Als Arbeitslose ohne Kind stehen Ihnen 60 Prozent vom letzten Nettogehalt zu (mit Kind 67 Prozent).  

ALG 2 als Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Arbeitslosengeld II oder ALG 2 ist eine Grundsicherung für Sie als Arbeitssuchende, falls Sie keine oder nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beanspruchen können.
  • ALG 2 entstand aus der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Sie wird Ihnen während der Zeit Ihrer Arbeitssuche als Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt.
  • Die Höhe von Arbeitslosengeld 2 ist nahezu mit den Leistungen der Grundsicherung/Sozialhilfe identisch. Die Kosten für Wohnung, einmalige Beihilfen und eventuelle Mehrbedarfszuschläge schließt das ein. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld müssen Sie bei ALG 2 bestimmte Vermögensfreigrenzen und Einkommensfreigrenzen unterschreiten. Diese sind höher wie bei der Sozialhilfe.

ALG 2 kann Ihnen unter Umständen gekürzt werden. Sie müssen sich regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden und deren Vorgaben erfüllen. Das schließt die eigene aktive Jobsuche und deren Nachweis ein.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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