Die Regelungen der Schwerbehindertenrente ab 60 wurden geändert
Es ist schon schlimm genug, wenn Sie einen großen Teil Ihres Lebens mit einem Handicap als Schwerbehinderter leben müssen.
- Aus dem Grunde hat seinerzeit der Gesetzgeber beschlossen, dass Sie Ihre Schwerbehindertenrente ab 60 Jahren ohne Abschlag bekommen können. Da seit Januar die Regelaltersrente auf 67 Jahre heraufgesetzt wurde, ist es auch für Sie als Schwerbehinderter nicht mehr so einfach, bereits ab 60 die Schwerbehindertenrente zu beziehen.
- Auch als Schwerbehinderter unterliegen Sie der neuen Staffelung, falls Sie nach dem Jahr 1951 geboren sind. Bis zu diesem Geburtsjahr können Sie noch mit 60 Jahren in Rente gehen, falls Sie vom Versorgungsamt als Schwerbehinderter anerkannt sind.
- Haben Sie erst im Alter von 60 Jahren einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt, so können Sie leider nicht ohne Abschlag vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen. Hierfür muss eine Wartezeit von drei Jahren vorliegen, es sei denn, dass Sie mit 60 einen solch schweren Unfall hatten und erst ab diesem Zeitpunkt einen Antrag stellen können. Hierfür ist ein besonderes Gutachten zwingend erforderlich.
- Sind Sie erst ab dem Jahr 1952 geboren und möchten trotzdem Ihre Schwerbehindertenrente ab 60 Jahren beziehen, so werden Ihnen maximal 10,8% Ihrer Regelaltersrente abgezogen. Dies ist immer noch erheblich günstiger, als wären Sie nicht schwerbehindert. Ohne Behinderung können Ihnen sogar 18% Ihrer zu erwartenden Regelaltersrente abgezogen werden.
Erhalten Sie aber schon eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, so wäre es für Sie auf alle Fälle besser, wenn Sie mit Ihrer Schwerbehindertenrente bis zum normalen Zeitpunkt warten, da Sie ohnehin nicht sehr viel mehr als Ihre jetzige Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten werden.
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