Alle Kategorien
Suche

GdB-50-Rente - Informatives

Frühere Altersrente ab GdB 50
Frühere Altersrente ab GdB 50
Schwerbehinderte ältere Menschen finden kaum ein Arbeitsplatz. Wurde Ihnen ein GdB von mindestens 50 % zuerkannt, können Sie Ihre Rente bereits früher beanspruchen, sofern Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Die Regelaltersgrenze wird für Arbeitnehmer immer weiter hinausgeschoben. Sind Sie schwerbehindert, sind Sie voraussichtlich zusätzlich belastet.

Ab GdB 50 profitieren Sie

  • Beträgt Ihr Behinderungsgrad (GdB) mindestens 50 %, gelten Sie als schwerbehindert. Ihre Schwerbehinderung weisen Sie durch Ihren Schwerbehindertenausweis nach. Sind Sie vor 1952 geboren, liegt die Altersgrenze bei 63 Lebensjahren.
  • Dann können Sie bereits ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen, sofern Sie mindestens 35 Berufsjahre hinter sich haben und vor 1952 geboren sind. Können Sie diese Regelung noch nutzen, müssen Sie allerdings einen Abschlag von 10,8 % akzeptieren.
  • Nur wenn Sie bis zum 16.11.1952 geboren waren und bis 16.11.2000 schwerbehindert wurden, durften Sie noch aus Vertrauensschutzgründen nach dem bis 2000 geltenden Recht ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen. Dieser Fall dürfte heute aus zeitlichen Gründen kaum mehr relevant sein.

Ab Geburtsjahrgang 1952 steigt die Grenze für Altersrenten

  • Sofern Sie 1952 bis 1963 geboren wurden, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise erhöht. Sind Sie 1953 geboren, steigt die Altersgrenze beispielsweise um 7 Monate, sodass Ihr normaler künftiger Rentenbeginn bei 63 Jahren und 7 Monaten liegt. Der frühestmögliche vorzeitige Rentenbeginn mit einem Abschlag von 10,8 Prozent liegt dann bei 60 Jahren und 7 Monaten.
  • Sofern Sie 1964 oder später geboren wurden, liegt die Altersgrenze beim 65. Lebensjahr. Dann dürfen Sie die Altersrente vorzeitig mit 10,8 % Abschlag mit 62 Jahren in Anspruch nehmen.
  • Ihre Altersrente mit GdB 50 erhalten Sie nur auf Antrag. Sie können die Rente formlos beantragen und sich die notwendigen Formulare zuschicken lassen. Auch können Sie die Formulare auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder sich die Formulare bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberatern oder Versichertenältesten besorgen.

Dieser der Text ist nur eine Orientierungshilfe. Lassen Sie sich beraten, beispielsweise indem Sie eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: