Was Sie benötigen
- Pflichtversicherungszeiten
- Wartezeit
- Altersgrenzen
Das bedeutet Frührente
Die Ausführungen sind auf dem Stand Mai 2011:
- Ab einem bestimmten Lebensalter steht Arbeitnehmern die sogenannte Altersrente zu. § 35 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) regelt, dass Rentenversicherte, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, in Altersrente gehen können. Diese Regelaltersrente beträgt je nach Jahrgang 65 Jahre (vor 1946) und 67 Jahre (ab 1964).
- Der Begriff Frührente bezeichnet keine spezielle Form der Rente, sondern bedeutet lediglich, dass der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersrente in den Ruhestand geht und dafür in der Regel Abschläge von seiner Altersrente in Kauf nimmt.
- Die Frührente kann aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit, des Geschlechts, Arbeitslosigkeit oder wegen Altersteilzeit beantragt werden. Bei der Erwerbsminderungsrente stellt sich die Frage "ab wann" weniger, da geht es um die Gesundheit.
Ab wann Sie vorzeitige Rente bekommen
- Als Frau haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie vor 1952 geboren worden sind, mit 60 Jahren die Frührente zu beantragen. Die Wartezeit beträgt 15 Jahre (60 Monate Pflichtversicherung) und Sie müssen seit dem vierzigsten Lebensjahr 10 Jahre pflichtversichert gewesen sein. Der Abschlag auf die Altersrente beträgt 18 %.
- Wenn Sie vor 1952 geboren worden sind und seit 2004 arbeitslos sind bzw. Altersteilzeit vereinbart haben, können Sie Frührente beziehen, sofern Sie die Wartezeit erfüllt haben. Sie müssen einen Abschlag von 0,3 % pro Monat, den Sie früher in Rente gehen, hinnehmen, maximal 18 %.
- Als Schwerbehinderter, der vor 1952 geboren wurde, können Sie, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt wurde, ab dem 63 Lebensjahr sogar ohne Abschläge in Rente gehen, wenn Sie schon vor Eintritt in die Rente zu 50 % schwerbehindert waren. Wenn Sie mit 60 schon in Frührente gehen wollen, müssen Sie einen Abschlag von 10,8 % hinnehmen.
- Falls Sie vor dem 16.11.1950 geboren wurden und seit dem 16.11.2000 schwerbehindert sind, können Sie sogar ohne Abschläge in Frührente gehen.
Wichtig: Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurden, haben Sie weder Anspruch auf vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit noch auf Altersteilzeit. Eine Frührente ist also im Prinzip nicht mehr möglich, es sei denn, Sie werden krank, dann kann ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bestehen. Da sich die Gesetze laufend ändern, sollten Sie sich bei der BfA auf dem Laufenden halten. Für jüngere Menschen wird die Frage "Ab wann gibt es Frührente" einfach mit einem "Nie" zu beantworten sein.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?