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Frauenrente richtig beantragen - so geht's

Eine Frauenrente muss rechtzeitig beantragt werden.
Eine Frauenrente muss rechtzeitig beantragt werden.
Wer sein Leben lang gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll nach seinem Arbeitsleben auch in den verdienten Ruhestand gehen dürfen. Die Frauen allerdings dürfen schon eher ihre Frauenrente beantragen.

So beantragen Sie eine Frauenrente

Bis zum Jahre 2000 gab es noch die direkte Frauenrente mit 60 Jahren, wenn die Frau insgesamt 15 Versicherungsjahre nachweisen konnte, wobei sie mit 40 Jahren mindestens 121 Pflichtbeiträge nachweisen konnte, was 10 Jahre und einen Monat an Rentenversicherung bedeutet.

  • Ab dem Jahre 2000 wurde die Rente für die Frauen auch wie bei den Männern auf 65 Jahre angehoben. Dabei wurde die Frauenrente für die Frauen, welche vor dem Jahre 1940 geboren wurden, schrittweise bis zum Geburtsmonat Dezember 1944 angehoben.
  • Wenn Sie ab Januar 1945 geboren sind, hatten Sie die Wahl, entweder erst mit 65 Jahren in Rente zu gehen, oder für jeden Monat, den Sie zu früh in Rente gehen, 0,3 % Abschlag hinzunehmen. Waren Sie beispielsweise im Januar 1945 geboren und wollten dennoch Ihre Frauenrente mit 60 Jahren beziehen, so mussten Sie einen monatlichen Abzug von insgesamt 18% hinnehmen.
  • Dies ist leider ebenfalls alles Makulatur, denn seit der Rentenreform wurde das gesetzliche Rentenalter für alle Personen auf 67 Jahre angehoben. Wenn Sie ab dem Jahre 1952 geboren wurden, so entfällt die Frauenrente komplett und Sie müssen für jeden Monat, den Sie vor Ihrem vollendeten 67. Lebensjahr in Rente gehen, 0,3 % Verlust pro Monat in Kauf nehmen.
  • Jede Rente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Stellen Sie den Rentenantrag drei Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn, so beginnt die Zahlung der Regelrente in dem auf Ihren Geburtsmonat folgenden Monat.

Stellen Sie Ihren Antrag dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so beginnt die Zahlung der Rente erst mit dem Monat der Antragsstellung.

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