Die Versicherungswirtschaft hält für ihre Kunden unterschiedlichste Produkte bereit. Gegen entsprechende Beitragszahlung lässt sich so gut wie jedes Risiko versichern. Gut, wenn der Versicherungsfall nicht oder nur bei bestimmten Vertragsvarianten (Erlebensfall abgesichert) eintritt.
Berufsunfähigkeitsversicherung - eine variantenreiche Risikoversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wohl wichtigsten Versicherungen überhaupt.
- Im Allgemeinen ist die Antwort auf die Frage "Gibt es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei normalem Vertragsablauf Geld zurück?" einfach zu beantworten.
- Bei einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit handelt es sich um eine sogenannte Risikoversicherung. In der meist gebräuchlichen Variante werden keine Überschüsse angesammelt. Somit entsteht auch kein Rückkaufswert, der bei Vertragsende eine Auszahlung eines Geldbetrages bewirken würde.
- Die monatlichen Beiträge werden vollständig für die Kapitalbildung eingesetzt. Mit diesem Kapital zahlt der Versicherer die aufgetretenen BU-Fälle der Versichertengemeinschaft.
Rückkaufswert bei Versicherung mit Beitragsrückgewähr
Einige Versicherungsunternehmen bieten die Berufsunfähigkeitsrente mit Rückerstattung an. Als Gewinnverwendungsmodell kommt eine Fondsanlage infrage.
- Der Versicherer zahlt Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit monatlich eine vereinbarte garantierte Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Leistungsdauer aus.
- Sollten Sie von einer Berufsunfähigkeit verschont bleiben, erhalten Sie das gebildete Rückerstattungsguthaben ausgezahlt. Die Gewinne sind teilweise zu versteuern.
- Tritt Berufsunfähigkeit ein, wird Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt und die Rente monatlich ausgezahlt. Zum Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung (Rentenzahlung endet) gibt es dann das gebildete Rückerstattungsguthaben.
- Auch wenn Versicherer die Bezeichnung "Beitragsrückgewähr" verwenden, wird der Rückkaufswert bei dieser Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung in Form von Überschüssen plus Zinsen beziehungsweise als Fondsrendite ausgezahlt.
- Denn Ihre Beiträge enthalten einen Risiko- und einen Sparanteil. Der Risikoanteil ist vom Versicherer für Versicherungsfälle genau verplant. Entstehende Überschüsse können jedoch im günstigsten Fall zu einer kompletten Beitragserstattung und darüber hinaus führen.
Berechnet werden Ihre Guthaben vom Anbieter. Sie erhalten für jedes Versicherungsjahr entsprechende Abrechnungen. Bei Vertragsabschluss werden meist mögliche und keine garantierten Erträge genannt. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erhalten Sie das bis dahin angesammelte Fondsguthaben.
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