Die Kündigung der Riester-Rente bringt eine Reihe von Konsequenzen mit sich. Da es sich um eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge handelt, verlangt der Staat Fördermittel zurück. Auch vom Versicherer gibt es oft weniger als die eingezahlten Beiträge zurück.
Rückkaufswert - Berechnung muss detailliert angezeigt werden
Jahrelange Praxis der Versicherungsunternehmen war es, Versicherten nach Kündigung einer Riester-Rente lediglich eine Summe mitzuteilen, die den Rückkaufswert darstellte.
- Die einfache Benennung eines Geldbetrages sowie der Hinweis, dass die Berechnung auf der Grundlage anerkannter Regeln der Versicherungsmathematik erfolgte, ist unzureichend. Als Versicherte haben Sie das Recht, dass Ihnen der Anbieter den Rückkaufswert detailliert vorrechnet. Dabei müssen Abschluss- und Stornokosten gesondert angezeigt werden.
- Die Berechnung des Rückkaufswertes ergibt sich aus dem angesparten Kapital minus Vertriebs- und Abschlusskosten zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse. Abschlusskosten muss der Versicherer über die ersten fünf Vertragsjahre verteilt berücksichtigen. Einen Provisionsanspruch in voller Höhe besitzt ein Vermittler erst nach fünf Jahren. Spezielle Stornokosten dürfen nicht berechnet werden.
- Vertragsunternehmen teilen ihren Kunden einmal jährlich die Höhe ihres Sparguthabens mit. Im Versicherungsschein sollten Sie die bei einer Kündigung anfallenden Kosten aufgeführt finden.
Riester-Rente - bei Kündigung Rückzahlung von Zulagen
- In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss ist eine Kündigung in der Regel mit Verlust verbunden. Überschüsse gibt es kaum. Abschluss- und Bearbeitungskosten belasten das Guthaben. Bei Banksparplänen fallen diese meist geringer als bei Versicherungsverträgen aus.
- Es gibt allerdings noch weitere Gründe, die gegen eine vorzeitige Kündigung des Riester-Vertrages sprechen. Das Sparguthaben machen zu einem beträchtlichen Teil Zulagen aus. Bereits erhaltene Zulagen werden beim Kündigen vom Versicherer abgezogen und an den Staat zurücküberwiesen. Nennenswerte Rückzahlungsbeträge entstehen erst nach zehn Jahren Laufzeit und mehr.
Als Alternative empfiehlt sich bei finanziellen Problemen eine Beitragsfreistellung. Bei einem ungünstig gewählten Vertrag sollten Sie einem Anbieterwechsel den Vorzug vor einer Kündigung geben.
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