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Rentenbeiträge nachzahlen - so gelingt es

Geld besser in Rentenversicherung anlegen
Geld besser in Rentenversicherung anlegen
Aus den unterschiedlichsten Gründen dürfen Sie freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen. Andere Tatsachen (Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit) hingegen begründen eine Pflicht zur Nachzahlung. Regelmäßig ist es allen freiwillig Rentenversicherten erlaubt, Rentenbeiträge nachzuzahlen.

Wer freiwillige Rentenbeiträge nachentrichten möchte, muss den vorgesehenen Stichtag (meist Ende März) beachten, wenn er sich für ein vorangegangenes Jahr noch Rentenansprüche in voller Höhe sichern möchte. 

Rentenansprüche sichern - Rentenbeiträge nachzahlen

Nicht in jedem Fall ist die Nachzahlung zum Stichtag sinnvoll. In einigen Fällen ist das Warten mit der Beitragszahlung bis zum Erreichen des Rentenalters vorteilhafter. 

  • Lassen Sie sich vor jeder Nachzahlung von Beiträgen immer fachkundig beraten.
  • Wenn Sie jedes Jahr zusätzlich freiwillige Rentenbeiträge in einer Höhe von etwa 1.000 Euro nachzahlen, bringt Ihnen das für jedes Beitragsjahr bei Rentenbeginn eine monatliche Rente von etwa 50 Euro. 
  • Freiwillige Rentenbeiträge dürfen Sie als Versicherte nur dann nachzahlen, wenn Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind und wenn einige weitere spezielle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Keine Nachzahlung ist beispielsweise für Zeiten möglich, die vor Vollendung Ihres 16. Lebensjahres liegen. Außerdem können Sie bereits belegte Monate nicht mit weiteren Beiträgen aufstocken. 

Wartezeiten mit freiwilligen Beiträgen auffüllen

Wenn Sie eine Altersrente erhalten wollen, müssen Sie nicht lediglich Beiträge gezahlt haben, sondern eine Wartezeit von fünf Rentenversicherungsjahren erfüllen.

  • Sollten Sie auf weniger als fünf Anrechnungsjahre kommen, stellen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Nachzahlung und füllen fehlende Zeiten mit einer Beitragszahlung auf.
  • Rentenbeiträge sollten Sie auch dann nachzahlen, wenn Sie dadurch die 35-Jahres-Wartezeit erfüllen und somit mit 63 Jahren in Rente gehen können.
  • Die Höhe der freiwilligen Beiträge wird von der Rentenversicherung festgelegt. Sie können zwischen Mindest- und Maximalbeiträgen wählen. Diese Spanne liegt aktuell zwischen 80 und 1.100 Euro. Die genauen Beitragsgrenzen erfahren Sie direkt bei Ihrer Rentenversicherung beziehungsweise einer Rentenberatungsstelle.
  • Auch als Beamter kann sich das Nachzahlen von Rentenversicherungsbeiträgen lohnen. Scheiden Sie ohne Ansprüche aus einem Beamtenverhältnis aus, kommt für Sie womöglich die Form der Nachversicherung zur Anwendung. Waren Sie vor der Verbeamtung in der Rentenversicherung beispielsweise drei Jahre pflichtversichert, sichern Sie sich mit der Nachzahlung für fehlende zwei Jahre einen Rentenanspruch. So erhalten Sie eine Pension und eine Rente.
helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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