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Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Wissenswertes zur Erwerbsminderungsrente

Inhaltsverzeichnis

Der Rentenfall kann unerwartet eintreten.
Der Rentenfall kann unerwartet eintreten.
Als Erwerbsunfähigkeitsrente war der Begriff lange Zeit vertraut. Inzwischen gibt es ihn nicht mehr und bei der Rente wird von voller Erwerbsminderung gesprochen. Noch dazu wird sie zumeist auf Zeit bewilligt und verwirrt die Rentenempfänger zusätzlich. Steht ein Rentenantrag an oder ist er sogar schon eingereicht, ist es hilfreich, sich etwas näher damit zu befassen.

Voraussetzungen bei voller Erwerbsminderung

  • Grundsätzlich gibt es bei der Rente nur noch die Erwerbsminderungsrente. Die frühere Berufsunfähigkeitsrente bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit ist in diesem Begriff aufgegangen.
  • Die Rentenversicherung unterscheidet nun zwischen teilweiser und voller Einschränkung Ihrer Arbeitskraft. Grundlage dafür sind die sich aus Ihrem gesundheitlichen Zustand ergebenden Stunden, die Sie täglich einer bezahlten Tätigkeit nachgehen können.
  • Meistens stellt sich die Frage, nachdem einige Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt wurden. Natürlich ist es immer das Ziel, dass Sie nach einer Erkrankung oder sonstigen Einschränkung wieder selbst durch bezahlte Arbeit für sich sorgen. Erst, wenn alle diese Versuche, Kuren oder Wiedereingliederungsmaßnahmen gescheitert sind, steht die Rentenprüfung direkt an.
  • Sie haben einen Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn Sie zumindest noch in der Lage sind, zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen.
  • Der Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung entsteht, wenn Sie noch stärker eingeschränkt sind und die Leistungsfähigkeit bei nicht einmal drei Stunden täglich liegt. Auch hier gilt allerdings, dass immer der allgemeine Arbeitsmarkt zählt. Jede Arbeit zählt also für die Bestimmung Ihrer Erwerbsunfähigkeit.

Wenn Rente auf Zeit bewilligt wird

  • Bei voller Einschränkung Ihrer Arbeitskraft gibt die Rentenversicherung zunächst die Hoffnung nicht auf, dass sich Ihr Gesundheitszustand bessert. Die Bewilligung erfolgt also auf Zeit. Dies ist gewöhnlich ein Zeitraum von mehreren Jahren.
  • Ist dieser Bewilligungszeitraum abgelaufen, wird die Rentenzahlung eingestellt. Es liegt an Ihnen, dass Sie die Fristen gut im Gedächtnis behalten und rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen.
  • In einigen Fällen ist es möglich, dass die Befristung nicht mehr wiederholt wird und Sie die Rentenzahlung auf Dauer erhalten. Davon können Sie ausgehen, wenn Ihre Erkrankung oder Behinderung eindeutig nicht gebessert werden kann. Dann erhalten Sie bei voller Erwerbsminderung auch die unbefristete Bewilligung.

Hinzuverdienst und Abschläge

  • Selbst wenn bei Ihnen die Bewilligung aufgrund voller Erwerbsunfähigkeit vorliegt, können Sie Ihr Einkommen noch durch einen Hinzuverdienst aufstocken. Dies ist hilfreich, denn Frührentner haben nur selten ein wirklich hohes Einkommen.
  • Sie sollten dabei die Grenzen dieses Hinzuverdienstes beachten. Diese sind individuell und ergeben sich unter Berücksichtigung Ihres letzten Einkommens. Erkundigen Sie sich also vorher genau bei Ihrer Rentenversicherung, was Sie dürfen und was nicht.
  • Durch die Anpassung der Altersgrenze kann es zu Abschlägen bei der Rente kommen. Je jünger Sie also sind, desto mehr wird Ihnen abgezogen. Auch das ergibt sich aus dem Rentenbescheid, mit dem Ihnen die Bewilligung wegen voller Erwerbsminderung erteilt wird.
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