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Rente auf Zeit - was Sie beachten sollten

Frührentner müssen viel beachten.
Frührentner müssen viel beachten.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen können, erhalten Sie in den meisten Fällen eine Rente auf Zeit.

Wie Sie früher an Rente kommen

Durch Rentenanpassungen und Änderungen im Rentensystem gibt es keine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit mehr, wenn der Rentenbeginn vor dem 01.01.2001 liegt. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch die Rente wegen Erwerbsminderung möglich.

  • Dies besagt, dass Sie nicht mehr als täglich 3 Stunden und wöchentlich 15 Stunden arbeiten können, um die volle Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu bekommen. Wenn Sie hingegen noch mehr als 3 Stunden, jedoch nicht mehr als 6 Stunden täglich Ihre Arbeit verrichten können, erhalten Sie auch nur die Hälfte der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente.
  • Daneben gibt es noch die Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind und Ihren Beruf weniger als 6 Stunden täglich ausüben können. Aus diesem Grunde erhalten Sie eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufgrund der Berufsunfähigkeit, da für den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Arbeitszeit von 6 Stunden vorausgesetzt wird.

Wie Sie auf Zeit zuhause bleiben dürfen

  • Dies sind die beiden wichtigsten Änderungen der Rente auf Zeit. Es hört sich allerdings komplizierter an, als es wirklich der Fall ist, denn Sie müssen sich für Ihre Rente auf Zeit eigentlich nur zwei Arten merken. Sie bekommen die volle Rente wegen Erwerbsminderung, wenn Sie nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Können Sie weniger als 6 Stunden arbeiten, aber mehr als 3 Stunden, so bekommen Sie die Hälfte der Rente auf Zeit.
  • Die Rente auf Zeit erhalten Sie jedoch frühestens ab dem 7. Monat der Erwerbsunfähigkeit, wenn Sie rechtzeitig den Antrag auf Erwerbsminderung gestellt haben. Diesen Antrag müssen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung stellen, welche diesen dann an Ihre Rentenversicherung weiterleitet. Es gilt dabei das Datum Ihrer Unterschrift unter Ihren Antrag.
  • Die Befristung dieser Rente kann höchstens für drei Jahre gewährt werden. Allerdings kann sie mehrfach verlängert werden, wenn aus medizinischer Sicht die Möglichkeit besteht, dass Sie wieder in irgendeiner Form erwerbsfähig werden.
  • Diese zeitliche Befristung kann nur für insgesamt neun Jahre wiederholt werden. Nach Ablauf dieser neun Jahre muss diese zeitlich begrenzte Rente in eine unbefristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit umgewandelt werden.
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