Im Jahr 2001 wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung der bis dato verwendete Begriff "Erwerbsunfähigkeit" durch "Erwerbsminderung" ersetzt. Eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr und kann demnach auch nicht beantragt werden.
Erwerbsunfähigkeitsrente bei Rentenbeginn bis Ende 2000
- In der Umgangssprache treffen Sie häufig noch auf den Begriff "Erwerbsunfähigkeitsrente", teilweise wird auch "Frührente" verwendet.
- Wenn heute von Erwerbsunfähigkeit gesprochen wird, ist damit rein rechtlich gesehen in der Regel die Erwerbsminderungsrente gemeint. Im Sechsten Sozialgesetzbuch sind die gesetzlichen Regelungen bezüglich einer Rente wegen Erwerbsminderung aufgeführt (§ 43 SGB VI).
- Eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird weiter an bestimmte Berechtigte gezahlt. Der Rentenbeginn muss vor dem 01.01.2001 liegen.
- Bei einer Rentenbewilligung kommt es danach zur Auszahlung von Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, je nachdem, welche Voraussetzungen erfüllt werden.
Rente nur auf Antrag
- Rentenleistungen jeglicher Art werden grundsätzlich nicht automatisch gewährt. Sie müssen auch für eine Rente wegen Erwerbsminderung einen Antrag stellen. Ihren Antrag können Sie online (erfordert akzeptierte Signaturchipkarte) oder in schriftlicher Form bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
- Für jede Rentenart müssen Sie den dafür vorgesehenen Vordruck (Antragsformular) verwenden. Für eine etwaige spätere Rentenzahlung aufgrund einer Erwerbsminderung ist das Datum der Antragstellung der frühest mögliche Termin.
So gehen Sie bei der Antragstellung vor
- Anträge auf Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zum Download. Sie können auch mithilfe Ihrer Versicherungsnummer den Antrag am Computer ausfüllen und online absenden. Damit sichern Sie sich den frühestmöglichen Rentenbeginn.
- Eine Kopie des ausgefüllten Vordruckes müssen Sie dann innerhalb von zwei Wochen unterschrieben an den Rentenversicherungsträger schicken.
- Eine Alternative ist die Antragsstellung auf Erwerbsminderungsrente beim Versicherungsträger. Hier erhalten Sie auch Hilfe beim Ausfüllen sowie allen weiteren Fragen. Sie können sich außerdem an Ihre Krankenkasse oder Gemeindeverwaltung wenden.
- Legen Sie alle geforderten Unterlagen und Dokumente als Anlagen bei. Sind die Angaben und Anlagen vollständig, dann wird der Rentenversicherungsträger die medizinische Begutachtung in die Wege leiten. Nach weiteren vier bis sechs Wochen sollten Sie eine Entscheidung - Rente ja oder nein - in Ihren Händen halten.
Einen formlosen Antrag können Sie auch stellen. Sie werden dann nach einiger Zeit den vorgesehenen Versicherungsantrag per Post erhalten. Nachteile beim Rentenzahlungsbeginn müssen Sie nicht fürchten. Es kann sich der Prozess insgesamt zeitlich in die Länge ziehen.
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