So können Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen
- Sie sollten wissen, dass die Prozesskostenhilfe nach der Einkommenshöhe bemessen wird. Hierbei können Anwaltskosten sowie auch Gerichtskosten vom Staat gezahlt werden.
- Sie müssen die Prozesskostenhilfe anschließend wieder zurückzahlen.
- Für das Zurückzahlen haben Sie maximal vier Jahre Zeit.
- Die Höhe der Raten, in denen Sie die Prozesskostenhilfe tilgen, richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Hierbei müssen die Raten jeweils fünfzehn bis dreihundert Euro monatlich betragen.
Wissenswertes über die Prozesskostenhilfe
- Prozesskostenhilfe kann gezahlt werden, wenn Sie sich den Prozess und die Anwaltskosten nicht selbst leisten können.
- Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV und BAföG-Empfänger müssen den Bewilligungsbescheid vorweisen können.
- Sie können die Prozesskostenhilfe erhalten, wenn Ihr Verfahren voraussichtlich erfolgreich sein wird und Sie den Prozess nicht mutwillig eingeleitet haben. Das zuständige Gericht führt eine Vorprüfung durch, um Ihre Erfolgsaussichten festzustellen. Selbst wenn Sie verklagt werden, sollte Ihre Verteidigung nicht mutwillig erscheinen. Das Gericht muss also zu dem Schluss kommen, dass Sie sich, soweit es Ihre finanzielle Situation zulässt, auch verteidigen würden, wenn Ihnen die Prozesskostenhilfe versagt wird.
- In Strafprozessen gilt eine Besonderheit. Hier wird keine Prozesskostenhilfe gewährt, da es stattdessen die Pflichtverteidigung gibt.
- Das Gericht prüft auch Ihre finanziellen Verhältnisse.
- Sie sollten wissen, dass Sie die Prozesskostenhilfe nach der Gewährung zurückzahlen müssen. Für das Zurückzahlen haben Sie jedoch viel Zeit, das Gericht gewährt Ihnen maximal achtundvierzig Monate. So ist gewährleistet, dass man auch den Rechtsweg gehen kann, wenn man finanziell nicht gut gestellt ist.
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