Wenn Sie über wenige finanzielle Mittel verfügen - z. B. bei Auszubildenden - oder gar bedürftig sind und rechtlichen Beistand benötigen, haben Sie die Möglichkeit die Anwaltskosten vom Staat ganz oder teilweise übernehmen zu lassen.
So stellen Sie den Beratungshilfe-Antrag
- Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, einen Rechtsbeistand zu finanzieren, haben Sie unabhängig von Alter, Geschlecht und Staatsbürgerschaft (!) Anspruch auf staatliche Unterstützung.
- Prüfen Sie dennoch die weiteren Voraussetzungen: Gibt es zum Beispiel andere zumutbare Wege, sich finanzielle Unterstützung zu holen, sind diese vornehmlich auszuschöpfen. Haben Sie z. B. eine Rechtsschutzversicherung, wird Beratungshilfe ebenfalls entfallen.
- In der Regel sollten Sie sich den Beratungshilfeschein vor der anwaltlichen Beratung beim Amtsgericht abholen. Dort werden Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft und man stellt Ihnen einen Beratungshilfeschein aus, wenn das Amtsgericht nicht bereits mit den gewünschten Auskünften selbst dienen kann.
- Mit dem Beratungshilfeschein suchen Sie dann einen Anwalt auf und geben diesen Schein dort ab. Gegen eine Eigenbeteiligung von lediglich 10,00 EUR, erhalten Sie sodann anwaltlichen Rat. Dabei ist jeder Anwalt verpflichtet, Beratungshilfemandate anzunehmen. Nur unter sehr strengen Voraussetzungen darf ein Anwalt das Mandat ablehnen oder beenden.
- Muss es einmal sehr schnell gehen, können Sie auch den Anwalt bitten, den Antrag für Sie im Nachhinein zu stellen. Bringen Sie dann aber bitte unbedingt geeignete Einkommensnachweise mit.
- Die Übernahme der Anwaltskosten geschieht dann durch die unmittelbare Abrechnung des Anwaltes mit der Staatskasse. Sie werden also keine Rechnung für die Beratung bekommen.
Übernahme der Anwaltskosten durch Prozesskostenhilfe
- Sollte ein Prozess nötig werden, weil Sie Ansprüche klageweise geltend machen müssen oder weil Sie verklagt werden, haben Sie die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
- Dabei ist es ganz wichtig, dass die Inanspruchnahme des Rechtsbeistandes für den Prozess nicht mutwillig ist. Prozesskostenhilfe wird daher nur gewährt, wenn die Verfolgung Ihres Anspruches oder die Verteidigung gegen eine Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat.
- Sollten Sie den Prozess dennoch verlieren, wird die Prozesskostenhilfe nicht nachträglich gestrichen. Der eigene Anwalt und die eigenen Gerichtskosten werden übernommen. Allerdings werden Sie auch zur Übernahme der Kosten des gegnerischen Anwaltes verurteilt.
- Die entsprechenden Formulare hält Ihr Anwalt bereit. Sie müssen dieses lediglich ausfüllen und unterschreiben und Ihre Einkommensnachweise vorlegen. Den Antrag selbst stellt der Anwalt in der Regel gleich mit der Klage oder der Verteidigungsanzeige.
- Der Richter entscheidet dann, ob und in welchem Umfang, Sie Anspruch auf die Übernahme der Anwaltskosten durch den Staat haben. Unter Umständen müssen Sie die Hilfe zumindest teilweise in Raten zurückzahlen. Entscheidet das Gericht, dass Ihr Einkommen für einen Prozess komplett ausreicht, ergeht ein ablehnender Bescheid. Die Erfolgsaussichten sollten Sie daher zuvor mit Ihrem Anwalt durchsprechen.
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