Allgemeine Informationen zur Anwaltskostenbeihilfe
Die Anwaltskostenbeihilfe ist auch unter dem Namen Prozesskostenhilfe bekannt und wurde früher als "Armenrecht" bezeichnet. Mit ihr wird einkommensschwachen Bürgern ermöglicht, Gerichtsverfahren durchzuführen, wenn es notwendig ist.
- Logischerweise haben nur Kläger die Möglichkeit, die Anwaltskostenbeihilfe zu bekommen. Neben normalen Personen können auch Rechtsanwälte, Notare und Richter die Prozesskostenhilfe erhalten, da dies für jeden deutschen Bürger gilt, der in Not ist. In Strafverfahren wird den Angeklagten zwar keine Anwaltskostenbeihilfe gewährt, jedoch erhalten sie eine Pflichtverteidigung.
- Zu den Kosten, die im Rahmen der Anwaltskostenbeihilfe übernommen werden, zählen die Gerichtskosten, die Anwaltskosten und alle anderen Gebühren, die nebenher anfallen. Hierfür gibt es festgelegte Sätze, die für jeden Bürger gelten. In bestimmten Fällen kann und wird auch mehr gezahlt. Dies ist jedoch zu prüfen und nicht von vornherein bestimmbar.
Anleitung zur Beantragung der Anwaltskostenbeihilfe
- Um die Anwaltskostenbeihilfe zu beantragen, müssen Sie zuerst zu dem Anwalt Ihres Vertrauens gehen und mit ihm gemeinsam den Fall beginnen, ihn somit beauftragen, für Sie in dieser Angelegenheit zu arbeiten.
- Nun können Sie Ihren Anwalt bitten, den Antrag bei dem zuständigen Gericht für Sie einzureichen. Andernfalls können Sie dies auch selbst machen. Hierfür erhalten Sie bei Ihrem Anwalt ein Formular, welches Sie ausfüllen müssen.
- Vor der Bewilligung werden Ihr Fall und selbstverständlich auch Ihre finanzielle Situation geprüft. Sie müssen Kontoauszüge und alle Unterlagen über finanzielle Bezüge darlegen.
- Nach ein paar Wochen erhalten Sie dann schriftlich Nachricht, ob Ihnen die Anwaltskostenbeihilfe gewährt wird. Dies kann und wird Ihnen auch Ihr Anwalt mitteilen.
Sobald alles bewilligt ist, können Sie mit Ihrem eigentlichen Gerichtsverfahren beginnen. Der Staat kommt dann für Ihren Fall auf und trägt somit die Kosten Ihrer Anwaltskostenbeihilfe.
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