Was Sie benötigen
- Antrag
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Ab wann und wie Sie Gerichtskostenbeihilfe bekommen
- Ab wann bekommen Sie die Gerichtskostenbeihilfe? Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Prüfen Sie zunächst, ob Sie bedürftig sind. Hierzu müssen Sie eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben. Das einzusetzende Einkommen, welches nicht mehr als 15 € betragen darf, ist zu errechnen aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Vorsorgeaufwendungen (v.a. Sozialversicherungsbeiträge) und Werbekosten. Auch Freibeträge sind abzuziehen, so etwa 180 € für erwerbstätige Parteien, 395 € für die Partei und ihren Lebenspartner bzw. Ehegatten und 276 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person, § 115 Abs. 1 BGB. Die Freibeträge können sich allerdings jährlich geringfügig ändern.
- Führen Sie den Prozess nicht mutwillig. Das bedeutet, nur dann, wenn eine verständige nicht bedürftige Person ebenfalls ein Verfahren anstrengen würde.
- Schätzen Sie ab, ob hinreichende Erfolgsaussicht besteht, da nur dann Gerichtskostenbeihilfe gewährt wird. Wann dies der Fall ist, muss das Gericht vorab prüfen.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Beim nahegelegenen Amtsgericht wird man Ihnen Auskunft darüber geben, wo Sie den Antrag und den dazugehörigen Vordruck bzgl. der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekommen und welches Gericht konkret zuständig ist. In dem Antrag müssen Sie den Streit ausführlich darstellen und sollten etwaige Beweismittel beifügen.
- Beachten Sie, dass die Gerichtskostenbeihilfe nur die Gerichtskosten und die Kosten für Ihren Anwalt abdeckt. Verlieren Sie den Prozess (teilweise oder ganz), müssen Sie also dennoch die (anteiligen oder ganzen) Kosten für den gegnerischen Anwalt tragen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?