Privatinsolvenz als letzte Rettung
Durch eine Privatinsolvenz soll einer überschuldeten Person ein finanzieller Neustart ermöglicht werden. Die Regeln für eine Privatinsolvenz sind in der Insolvenzordnung festgelegt. Wird die Insolvenz angemeldet, wird dann noch vorhandenes Vermögen oder auch Einkommen von einem Treuhänder verwaltet. Kann Vermögen gepfändet werden, wird dieses an die Gläubiger des Schuldners ausbezahlt. Über einen Zeitraum von drei Jahren, folgt eine sogenannte „Wohlverhaltensphase“, in der der Schuldner bestimmte Regeln zu befolgen hat. Im Anschluss daran, tritt eine Restschuldbefreiung ein, auch wenn noch nicht alle Schulden bei den Gläubigern beglichen werden konnten. Die insolvente Person ist danach schuldenfrei und kann unbelastet in eine neue Zukunft starten.
Für wen kommt eine Privatinsolvenz infrage?
Eine Privatinsolvenz kommt nur für private, also natürliche Personen infrage, die zahlungsunfähig sind. Kann eine Privatperson ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und besteht auch keine Aussicht auf eine Besserung der Situation, so ist die Privatinsolvenz oftmals der letzte Ausweg, um sich von Schulden zu befreien. Dabei darf diese Person zum Zeitpunkt des Antrages maximal 19 Gläubiger haben. Außerdem dürfen keine offenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bestehen, wie zum Beispiel Forderungen des Finanzamtes oder eines Sozialversicherungsträgers.
Wo kann man die Zahlungsunfähigkeit anmelden?
Im Allgemeinen muss eine Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Schuldners, bei dem sich auch das Insolvenzgericht befindet, angemeldet werden. Die notwendigen Formulare für den Antrag kann man zwar online abrufen, jedoch müssen die Unterlagen in schriftlicher Form beim Amtsgericht eingereicht werden.
Vorgehensweise bei der Anmeldung der Zahlungseinstellung
Bevor eine Privatperson eine Insolvenz anmelden kann, muss sie zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchführen, um abzuklären, ob die Schulden nicht teilweise mit dem vorhandenen Vermögen beglichen werden können. Dieser Einigungsversuch sollte begleitet sein von einem professionellen Unterstützer, der beispielsweise ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater, eine Schuldenberatungsstelle oder auch ein Notar sein kann. Dieser kann zusammen mit dem Schuldner die Vermögens- und Einkommensverhältnisse prüfen und dann einen Schuldenbereinigungsplan erarbeiten, der den Gläubigern vorgelegt wird.
Für den Fall, dass der außergerichtliche Einigungsversuch erfolglos bleibt, muss dies von einem Anwalt oder einer anderen zuständigen Person bestätigt werden. Erst nach Durchlauf dieses Prozesses kann der Schuldner dann Privatinsolvenz anmelden. Aber auch wenn der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt wurde, heißt dies noch nicht, dass das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird. In der Regel folgt zunächst einmal noch ein gerichtliches Einigungsverfahren, bei dem ebenfalls versucht wird, mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen.
Der Antrag auf Privatinsolvenz
Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, muss man als Schuldner eine Vielzahl an Unterlagen beim Amtsgericht einreichen. Insgesamt umfassen diese Unterlagen 45 Seiten. Mit dem Antrag auf eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erklärt der Schuldner, dass er nicht in der Lage ist, mit seinem Einkommen und seinem Vermögen die aktuellen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zusätzlich sind eine Reihe von weiteren Angaben zu machen, die neben den Angaben zur Person auch Belege für den gescheiterten Einigungsversuch, eine Abtretungserklärung, ein Vermögensverzeichnis, ein Forderungs- und Gläubigerverzeichnis und einen Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Einigungsverfahren vorsehen.
Das Anmelden einer Privatinsolvenz verlangt professionelle Unterstützung bei der Beantragung, angesichts der Vielzahl an Unterlagen und Angaben. Wer sich in dieser Situation keinen Anwalt leisten kann, kann die Diente von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch nehmen, die kostenlos arbeiten. Allerdings muss man sich hier oftmals auf längere Wartezeiten einstellen.
Eine Privatinsolvenz kann ein Weg in die Schuldenfreiheit sein. Sie muss jedoch professionell vorbereitet werden.
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