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So können Sie Insolvenzverwalter werden

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen muss ein Insolvenzverwalter mitbringen.
Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen muss ein Insolvenzverwalter mitbringen.
Sie möchten in Insolvenz geratene Unternehmen sanieren, Arbeitsplätze erhalten und so Wertschöpfung ermöglichen?! Nichts leichter als das – die Wirtschaft braucht verantwortungsvolle Insolvenzverwalter.

Was Sie benötigen

  • abgeschlossenes Studium
  • Berufserfahrung

Das müssen Sie für die Insolvenzverwaltertätigkeit mitbringen

  • einen Abschluss in einem rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder anderen Universitätsstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.
  • insolvenzrechtliche, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse und fundierte Erfahrungen.
  • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem Insolvenzverwalterbüro.
  • einen hoch motivierten Stab von qualifizierten Mitarbeitenden, die regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen und so ihre insolvenzspezifischen Kenntnisse erweitern.
  • eine Büroausstattung auf dem Stand der Technik für die Durchführung von Insolvenzverfahren, insbesondere eine gerichtskompatible elektronische Datenverarbeitung.
  • und eine angemessene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Der Beruf Insolvenzverwalter

  • Insolvenzverwalter/Konkursverwalter ist ein verfassungsrechtlich geschützter eigenständiger Beruf.
  • Sie sind als Insolvenzverwalter verpflichtet aktuelle Entwicklungen insolvenzrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Art zu verfolgen und sich regelmäßig fortzubilden.

Sie müssen gegebenenfalls Zusatzqualifikationen vorweisen:

  1. Sie haben grenzüberschreitende Insolvenzverfahren professionell durchgeführt.
  2. Sie kennen sich durch Theorie und Praxis besonders gut in speziellen Branchen oder Rechtsgebieten aus.
  3. Sie wissen aus Erfahrung, wie Betriebe fortzuführen sind.

Sie müssen als Insolvenzverwalter im jeweiligen Einzelfall:

    1. unabhängig von den am Insolvenzverfahren beteiligten Parteien sein,
    2. objektiv sein – Verpflichtung zur Sachlichkeit,
    3. geschäftskundig und leistungsbereit sein.
    • Im konkreten Fall eines Unternehmens, das Insolvenz/Konkurs beantragt hat, eröffnet ein Richter des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren und bestellt den Insolvenzverwalter. Der bestellte Verwalter bedarf dann der Bestätigung durch die Gläubigerversammlung.
    • Der Insolvenzverwalter wahrt die Interessen aller am Konkursverfahren Beteiligten und verhandelt auf Augenhöhe mit ihnen.
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