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Privatinsolvenz abwenden - so lässt sich die Insolvenz umgehen

Inhaltsverzeichnis

Einnahmen und Ausgaben - Hausthaltspläne helfen.
Einnahmen und Ausgaben - Hausthaltspläne helfen.
Der Schritt in die Insolvenz sollte gut überlegt sein - oft bietet sich die Möglichkeit, die Forderungen der Gläubiger in geringen Beträgen abzutragen. Ist eine Ratenzahlung nicht möglich, so kann man versuchen eine Stundung auszuhandeln. Erst wenn alle außergerichtlichen Einigungsversuche gescheitert sind, sollte über eine Privatinsolvenz nachgedacht werden.

Was Sie benötigen

  • einen realistischen Haushaltsplan
  • einen Schuldenbereinigungsplan
  • Einkommensnachweise
  • Ausgabenübersicht
  • ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
  • eine seriöse (und kostenfreie) Schuldnerberatung

Unbezahlte Rechnungen, Mahnbescheide, Pfändungen und Besuche von Gerichtsvollziehern - wer sich in der "Schuldenfalle" befindet, dem eröffnet sich nur selten ein Ausweg. Die letzte Möglichkeit ist oft die Privatinsolvenz (offiziell: Verbraucherinsolvenzverfahren) - das vereinfachte Insolvenzverfahren verspricht Schuldenfreiheit in sechs Jahre.

Die Privatinsolvenz von Anfang an vermeiden

Wenn die monatlichen Kosten zu einer immer größeren Belastung werden, dann sollte umgehend die "Notbremse" gezogen werden.

  • Karten- und Ratenzahlungen sollten unbedingt vermieden werden und es darf nur noch das gekauft werden, was auch wirklich nötig - und sofort bezahlbar - ist.
  • Bestehende Abzahlungsvereinbarungen sollten eingehalten werden. Ist das nicht möglich, dann kann um eine Zahlungspause (oder Stundung) gebeten werden - gegebenenfalls kann auch die Höhe der zu zahlenden Raten reduziert werden.
  • Beim Einkauf sollte man sich an eine vorher erstellte Liste halten und sich einen Betrag setzen, der dann aber auch eingehalten werden muß. Um den Überblick zu behalten, kann man auch ruhig mal den Taschenrechner mit in den Supermarkt nehmen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren abwenden

Wenn nichts mehr geht, dann geht es zum Schuldnerberater. Der kann bei der Suche nach einer Lösung für das finanzielle Problem helfen. Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren nötig ist, hängt zu einem großen Teil von den Gläubigern ab.Das Ziel der Privatinsolvenz, die in der InsO (Insolvenzverordnung) ihre Regelung findet, ist es, (hoch-) verschuldeten Personen die Chance auf einen (finanziellen) Neubeginn zu ermöglichen. Nach Ablauf einer gewissen Frist - der Wohlverhaltensperiode - und nach Ablauf des Insolvenzverfahrens, ist der Schuldner - in der Regel - von der Zahlung seiner Restschuld befreit.

  • Ob man den Weg der Privatinsolvenz tatsächlich gehen möchte, sollte jedoch gut überlegt werden - oft kann man die Privatinsolvenz abwenden. 
  • Hat man den Überblick über seine Schulden verloren, dann sollte als Erstes ein Schuldnerberater aufgesucht werden. Bei der Wahl der Schuldnerberatung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass es sich um eine öffentlich anerkannte Beratungsstelle handelt, die kostenfrei arbeitet. Soziale Beratungsstellen, kirchliche Einrichtungen oder Verbraucherzentralen können bei der Auswahl helfen. Seriöse Schuldnerberatungen werden - beispielsweise - von caritativen Einrichtungen angeboten. 
  • Der Schuldnerberater wird dann versuchen eine Privatinsolvenz abzuwenden und eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Gute Berater (oder Anwälte) haben häufig bessere Verhandlungsmöglichkeiten als der Schuldner selbst. Es ist daher durchaus sinnvoll (und ratsam) den Schuldnerberater mit den Gläubigern verhandeln zu lassen, oft bietet sich die Möglichkeit, die Forderungen der Gläubiger - durch eine Zahlung von geringen Beträgen - abzutragen. 
  • Wer überhaupt keine finanziellen Mittel zur Verfügung hat - und wem schon die Zahlung von kleinen Raten unmöglich erscheint - der kann (vorerst) versuchen seine Gläubiger anzuschreiben, um diese um eine Stundung der Geldschulden zu bitten. 
  • Auch Schuldnerberater oder Anwälte können (wenn sie dazu bevollmächtigt sind) eine Stundung beantragen. Dem Schreiben sollten immer auch Einkommensnachweise begefügt werden. 
  • Um eine eventuelle Kontopfändung zu vermeiden, empfiehlt sich gleichzeitig die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto). 

Erst wenn alle Versuche zu einer aussergerichtlichen Einigung scheitern und man die Privatinsolvenz nicht mehr abwenden kann, sollte über die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens nachgedacht werden.

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