Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, werden für Sie zunächst die Gründungskosten, die mit der Rechtsform verbundenen steuerlichen Konsequenzen und die Haftung interessant sein. Außerdem kann sich zusätzlicher Regelungsbedarf ergeben, wenn Sie mit anderen Personen gemeinschaftlich unternehmerisch tätig sein möchten.
Verbreitete Rechtsformen - Einzelunternehmen und GbR
- Solange Sie allein tätig sind, können Sie die einfachste und kostengünstigste Lösung des Einzelunternehmens wählen. Falls Sie Freiberufler sind, genügt dafür eine Anmeldung beim Finanzamt, als Gewerbetreibender müssen Sie zusätzlich die Gewerbeanmeldung beim Ordnungs- oder Gewerbeamt vornehmen, durch die aber ebenfalls nur geringe Kosten entstehen.
- Der Nachteil liegt jedoch darin, dass Sie für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften.
- Für einen Zusammenschluss mit anderen Personen bietet sich als entsprechende, kostengünstige Variante die Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an, die Sie durch schriftlichen oder mündlichen Vertrag ohne Eintragung begründen können. In der GbR haftet jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen, dabei dürfen die Gläubiger wahlweise einzelne Gesellschafter oder alle zusammen in Anspruch nehmen.
- Diese beiden Grundformen können Sie jeweils durch eine Eintragung ins Handelsregister mit bestimmten Sonderrechten ausstatten, die sich aus dem Handelsgesetzbuch ergeben. Als Einzelunternehmer werden Sie durch den Eintrag zum Einzelkaufmann (e.K.) als GbR zur offenen Handelsgesellschaft (OHG).
- Eine weitere Sonderform der Personengesellschaften mit Eintragung ins Handelsregister ist die Kommanditgesellschaft (KG), bei der Sie als Komplementär zumeist allein die Geschäfte führen und mit Ihrem Vermögen haften. Die finanziell beteiligten Kommanditisten können dagegen ihre Haftung auf einen im Handelsregister festgeschriebenen Betrag begrenzen.
Gründung eines Unternehmens als GmbH oder AG
- Während die oben genannten Rechtsformen vor allem von Existenzgründern ohne Startkapital gewählt werden, können Sie mit höheren Gründungskosten eventuell in den Genuss steuerlicher Vorteile kommen und außerdem Ihr Haftungsrisiko beschränken.
- Besonders beliebt ist in Deutschland die GmbH, bei der Sie als Gesellschafter nicht persönlich haften, sondern die Haftung der Gesellschaft auf deren Stammkapital begrenzt ist. Weitere Vorteile können sich aus der abweichenden Besteuerung der GmbH mit Körperschaftssteuer und dem Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers ergeben. Um eine GmbH zu gründen, müssen Sie und Ihre Mitgesellschafter jedoch Startkapital in Höhe von 25.000 € aufbringen und die Hälfte davon sofort einzahlen. Außerdem muss die GmbH bilanzieren, was mit erhöhtem Buchführungsaufwand verbunden ist.
- Weitere Mischformen und Sonderformen mit jeweils abweichenden Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung sind die GmbH & Co. KG, die Einpersonen-GmbH und die Limited.
- Wenn Sie die Gründung eines Großunternehmens planen, kann für Sie schließlich auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) in Betracht kommen. Für die Gründung sind 50.000 € Startkapital nötig, dann allerdings können Sie Ihre Finanzierung über den Aktienmarkt steuern.
Bevor Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie sich am besten mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater Gedanken über die geeignete Form machen. Falls Ihr Berufszweig in einer Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer organisiert sein sollte, erhalten Sie auch dort nützliche Informationen, die genau auf die Besonderheiten Ihrer Branche zugeschnitten sind.
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