Einfach mal das eigene Kfz einem anderen zur Verfügung stellen, mag selbstlos und ehrenwert sein. Aber wie das im Leben so ist, riskieren Sie dabei, in eine Verantwortlichkeit hineingezogen zu werden, die Ihrem guten Willen nicht gerecht wird.
Ein Kfz privat überlassen
- Ein Kfz ist ein gefährlicher Gegenstand. Bedenken Sie, dass allein das Strafgesetzbuch für die Tatbestände "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", "Trunkenheit im Verkehr" und "Gefährdung des Straßenverkehrs" Freiheitsstrafen von 5 Jahren und mehr vorsieht.
- Als Halter und Eigentümer eines Kfzs sind Sie immer mit in der Verantwortung, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht oder sich straffällig verhält. Die geschädigte Person wird auch Sie als Halter in die Verantwortung einbeziehen.
- Wenn Sie also Ihr Kfz einem anderen überlassen wollen, sollten Sie unbedingt einen Nutzungsvertrag vereinbaren. Die Überlassung ist privat, solange Sie damit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Der Vertragspartner sollte also nur die Kosten tragen, die die Finanzierungskosten für Ihr Kfz ausgleichen oder, wenn Ihr Kfz bezahlt ist, den Wertverfall auffangen.
- Sobald Sie einen Verdienst erzielen, müssen Sie damit rechnen, als gewerblicher Vermieter betrachtet zu werden, sodass Sie Ihre Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben müssen. Eine geringe Verdienstspanne, die eher als Aufwandsentschädigung zu verstehen ist, dürfte dabei aber nicht zu beanstanden sein.
Alle Details der Überlassung im Nutzungsvertrag festhalten
- Der Nutzungsvertrag für Ihr Kfz sollte alle persönlichen Daten des Nutzers beinhalten. Ist Ihnen die Person fremd, sollten Sie vorsichtig sein, da Sie dessen Verkehrsverhalten kaum werden einschätzen können. Eine Überlassung ist daher Vertrauenssache.
- Vermerken Sie alle Daten des Fahrzeugs, die Sie den Zulassungspapieren entnehmen können.
- Bestimmen Sie den Zeitraum, für den Sie das Kfz überlassen, und legen Sie gegebenenfalls eine Kündigungsfrist fest.
- Schreiben Sie ausdrücklich in den Vertrag, dass Sie den Nutzungsvertrag fristlos kündigen dürfen, wenn der Nutzer verkehrsrechtlich in Erscheinung tritt und der Vorwurf über eine Ordnungswidrigkeit hinausgeht, die mit mehr als beispielsweise 200 € geahndet wird, bzw. wenn dafür in Flensburg mehr als 3 Punkte kassiert werden oder ein Fahrverbot verhängt wird.
- Bringen Sie klar zum Ausdruck, dass das Fahrzeug nur von dem Nutzer persönlich gefahren werden darf. Sollen noch andere Personen berechtigt sein, sind deren Namen anzugeben.
- Stellen Sie klar, dass die Nutzung rein privat erfolgen muss und eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
- Klären Sie, wer den Unterhalt für das Kfz trägt. Zählen Sie die Kosten auf, die anfallen - vor allem muss klar sein, wer die Versicherung und die Kfz-Steuer bezahlt sowie wer Reparaturen infolge eines Verschleißes bzw. infolge eines Unfalls bezahlt.
- Verpflichten Sie den Nutzer, Sie von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch den Nutzer schuldhaft oder unverschuldet verursacht werden. Ausschließlich er sollte für Verkehrsdelikte verantwortlich sein.
Selbstverständlich muss der Nutzer einen Führerschein besitzen und sollte in der Vergangenheit nicht gerade als Alkoholiker oder Drogenabhängiger in Erscheinung getreten sein.
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