Nutzungsvertrag über ein Grundstück - Gestaltungsmöglichkeiten
- Ein Nutzungsvertrag kann sich, je nach inhaltlicher Regelung, als Mietvertrag, Pachtvertrag oder auch Leihvertrag einstufen lassen, sodass auf das Vertragsverhältnis die jeweiligen Bestimmungen des BGB anzuwenden sind.
- Der Unterschied zwischen Miete und Leihe liegt darin, dass bei der Miete die Sache gegen Entgelt überlassen wird, bei der Leihe dagegen verlangen Sie keinen finanziellen Ausgleich.
- Wenn Sie dem Nutzer die Möglichkeit einräumen möchten, Früchte zu ziehen, also Gewinn aus der Nutzung zu erwirtschaften, schließen Sie statt eines Mietvertrages einen Pachtvertrag.
- Wie Sie Ihren Nutzungsvertrag überschreiben, ist dabei unerheblich, es kommt vielmehr auf die Art des tatsächlich begründeten Vertragsverhältnisses an. Im späteren Streitfall legt das Gericht unklare Formulieren aus und ermittelt daraus Ihren mutmaßlichen Willen beim Vertragsschluss.
Wichtige Regelungen in der Nutzungsvereinbarung
- Wie in jedem Miet- oder Pachtvertrag sollten Sie festlegen, ob das Nutzungsverhältnis auf einen bestimmten Zeitraum befristet oder unbefristet bestehen soll und welches Entgelt dafür zu entrichten ist.
- Weiterhin gehören gegebenenfalls Sonderregelungen zu Kündigungsfristen und außerordentlichen Kündigungsgründen in den Vertrag, wenn Sie eine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelung wünschen.
- Speziell bei der Grundstücksnutzung müssen Sie außerdem detailliert festlegen, zu welcher Art von Nutzung Ihr Vertragspartner berechtigt sein soll und zu welchen Erhaltungsmaßnahmen er eventuell verpflichtet wird. Je nachdem, ob Sie zum Beispiel eine landwirtschaftliche Nutzfläche überlassen oder ein reines Wohngrundstück, müssen Sie abschätzen, welche Risiken von der Art der Nutzung ausgehen und welche Maßnahmen einer Verschlechterung des Grundstücks entgegenwirken können.
- Da mit der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ein erhebliches Haftungspotenzial für Schäden gegenüber Dritten verbunden ist, denken Sie unbedingt daran, Ihre Haftung auf den Nutzer abzuwälzen. Vereinbaren Sie auch, dass der Nutzer erforderliche Versicherungen, wie Gebäude- und Haftpflichtversicherung, abzuschließen hat.
- Schließlich gehört in einen Nutzungsvertrag eine Vereinbarung über die Übernahme der laufenden Kosten, zum Beispiel für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer etc.
Nehmen Sie sich am besten ein oder mehrere Muster für Pachtverträge vor und übernehmen Sie alle für Sie relevanten Bestimmungen bzw. passen Sie die Vorschriften individuell auf Ihr Vertragsverhältnis an. Als Vorlage können Sie zum Beispiel diesen Entwurf oder dieses Muster verwenden.
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