Viele Unternehmer verkaufen Ihre Firmenwagen an Private. So haben Sie Geld aus dem Gebrauchtwagenkauf, um neue Fahrzeuge anzuschaffen. Beachten Sie auch beim Verkauf die Umsatzsteuer. Unternehmer sind umsatzsteuerpflichtig. Der Staat verdient bei Geschäften von Unternehmern stets mit, bei einem Verkauf unter Privaten ist dies nie der Fall.
Wissenswertes über den Gebrauchtwagenkauf von Privat
- Als Unternehmer wissen Sie sicherlich, dass der Staat beim Gebrauchtwagenkauf Umsatzsteuer verdient. Dies fällt lediglich weg, wenn an dem Kauf nur Privatpersonen beteiligt sind.
- Kaufen Sie als Unternehmer ein Auto, so zahlen Sie Umsatzsteuer, bzw. Mehrwertsteuer. Dies sind 19 Prozent. Sie machen diese Umsatzsteuer dann in der Vorsteuer geltend machen.
- Verkaufen Sie dann den Gebrauchtwagen wieder als Unternehmer an eine Privatperson, vollzieht der Kunde demnach einen Gebrauchtwagenkauf, so müssen Sie die Steuer ausweisen. Die eingenommene Steuer führen Sie dann an das Finanzamt ab.
- Kaufen Sie hingegen einen Gebrauchtwagen von einem Privaten, so fällt keine Umsatzsteuer an.
Was man bei der privaten Nutzung von Dienstautos beachten sollte
- Wer als Unternehmer Gebrauchtwagen an Private verkauft, also einen Gebrauchtwagenkauf durchführt, kann so durchaus noch etwas Geld damit verdienen. Achten Sie stets auf die Umsatzsteuerpflicht beim Gebrauchtwagenkauf.
- Wird der Gebrauchtwagen in Ihrem Unternehmen von Angestellten auch für private Zwecke genutzt, so wird nicht nur der geldwerte Vorteil der Privatnutzung im Steuerrecht berücksichtigt.
- Nachdem Sie als Unternehmer die Umsatzsteuer von der Vorsteuer subtrahiert haben, so müssen Sie den privaten Nutzungsanteil in Form einer unentgeltlichen Wertabgabe umsatzsteuerrechtlich berücksichtigen.
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