Alle Kategorien
Suche

Notarkosten bei Grundstücksverkauf - wer bezahlt?

Die Notarkosten beim Grundstücksverkauf zahlt überwiegend der Käufer.
Die Notarkosten beim Grundstücksverkauf zahlt überwiegend der Käufer.
Wer sein Grundstück verkauft, freut sich auf den Kaufbetrag. Wichtig ist, zu wissen, dass die Notarkosten beim Grundstücksverkauf überwiegend vom Käufer bezahlt werden müssen. Als Verkäufer übernehmen Sie in der Regel nur einen geringen Anteil davon.

Nach § 311b Bürgerliches Gesetzbuch, muss ein Grundstücksverkauf notariell beurkundet werden. Dies löst immer auch Notarkosten aus, die überwiegend vom Käufer zu bezahlen sind.

Beim Grundstücksverkauf bezahlt der Verkäufer kaum Notarkosten

Wenn Sie einen Grundstücksverkauf anstreben, kann im Kaufvertrag festgelegt werden, wer die Notarkosten bezahlt. In der Regel können Sie diese Pflicht überwiegend dem Käufer auferlegen und zahlen höchstens einen geringen Anteil der Notargebühren.

  • Meistens läuft der Verkauf eines Grundstücks so ab, dass beide Parteien vereinbaren, dass der Käufer für die überwiegenden Notargebühren aufkommt. Der Verkäufer zahlt dann lediglich die Gebühren, die für die Löschung der Rechte Dritter anfallen. Das kann zum Beispiel eine Hypothek der Bank sein, die bereits vom Verkäufer getilgt ist aber noch im Grundbuch steht. Diese Kosten fallen nur an, wenn es überhaupt Rechte Dritter an dem Grundstück gibt, die im Grundbuch eingetragen sind.
  • Die Haftung für die Notargebühren liegt beim Käufer und beim Verkäufer. Haben Sie Ihr Grundstück verkauft und der Käufer kann die Notargebühren nicht bezahlen, so sind Sie als Verkäufer auch in der Haftung. Das bedeutet, dass Sie selbst anteilig für die Kosten aufkommen müssen.

Notargebühren sind beim Grundstücksverkauf höher als beim Immobilienverkauf

  • Grundsätzlich machen die Notarkosten beim Immobilienverkauf etwa 1,5 bis 2 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises aus. Beim Grundstücksverkauf betragen sie jedoch 3 bis 4% des Preises. Die Gebühren, die bezahlt werden müssen, sind doppelt so hoch, wie beim Immobilienverkauf. Das können Sie in § 36 KostO (Kostenordnung) nachlesen.  
  • Sie können die exakte Höhe der Gebühr in der Tabelle zu § 32 KostO nachprüfen. Kostet das Grundstück beispielsweise 100.000 Euro, so beträgt die einfache Gebühr 207 Euro und die doppelte Gebühr, die beim Verkauf des Grundstücks anfällt, 414 Euro.
  • Sie sollten beachten, dass sich diese Gebühren nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars richten. Daher brauchen Sie keinen Vergleich. Jeder Notar muss gleichermaßen nach der Gebührenordnung abrechnen.
  • Die Gebühren hängen ausschließlich von der Größenordnung des Rechtsgeschäfts ab. Die Höhe des Kaufpreises ist zur Bemessung ausschlaggebend. Sie können mit dem Notar auch mehr als einen Termin vereinbaren. Die Anzahl der Termine wirkt sich nicht preislich aus.  
  • Beim Verkauf eines Grundstücks wird immer die Protokollierung eines Kaufvertrags berechnet. Darüber hinaus wird die Eintragung und Löschung von Grundschulden und gegebenenfalls die Eintragung oder Löschung von Grundschulden berechnet. Es fallen auch Kosten für die Eintragung und Löschung der Auflassung an und für die Grundbucheintragung.

Sie sehen, dass Sie als Verkäufer beim Grundstücksverkauf davon profitieren, dass die Notargebühren überwiegend vom Käufer bezahlt werden müssen. Sie kommen lediglich für die Löschung von Drittrechten auf.

helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
Teilen: