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Eintragung ins Grundbuch beim Hauskauf - das sollten Sie dabei beachten

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Grundbücher sind die Lebensakte von Immobilien.
Grundbücher sind die Lebensakte von Immobilien. © Gerhard_Giebener / Pixelio
Ein Haus lässt sich nicht mit Handschlag verkaufen. Sie müssen jeden Hauskauf im Grundbuch eintragen lassen. Die Eintragung geht nur mit notarieller Beurkundung. Da die wirtschaftliche Bedeutung beim Kauf eines Hauses groß ist, sollten Sie die Spielregeln kennen.

Was Sie benötigen

  • notarielle Beurkundung

In Fernsehfilmen werden Häuser regelmäßig per Handschlag verkauft. Der Eigentumswechsel geschieht dadurch, dass der bisherige Eigentümer auszieht und der neue Eigentümer einzieht. Das richtige Leben sieht aber anders aus.

Grundbuch sichert den Immobilienbestand

  • Gehen Sie davon aus, dass es bei Immobilien um gewichtige wirtschaftliche Güter geht. Daher ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse klipp und klar zu regeln und potenzielle Unstimmigkeiten von vornherein auszuschließen.
  • Außerdem werden Immobilien über Generationen vererbt. Nach einigen Jahren würde vielleicht niemand mehr wissen, wie die Eigentumsrechte ursprünglich einmal waren und Erben und Nachbarn würden sich endlos untereinander streiten.
  • Aus diesem Grunde werden bei den Amtsgerichten die Grundbücher geführt. Sie müssen wissen, dass deren Inhalt auf den amtlichen Katasterplänen aufbaut, nach denen Grundstücke genau eingemessen, registriert und zugeordnet werden.

Kein Hauskauf ohne Notar

  • Sind Sie nun beim Hauskauf Partei eines Kaufvertrages, müssen Sie den Kaufvertrag zunächst notariell beurkunden. Sie selbst können beim Grundbuchamt keinerlei Anträge stellen. Nur Notare sind antragsberechtigt.
  • Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, möchte der Käufer Eigentümer werden. Der Eigentumswechsel erfordert die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Dazu vereinbaren Sie zunächst mit dem Käufer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Nachdem das Grundbuch lastenfrei gestellt wurde, erfolgt die eigentliche Auflassung, mit der die Eigentumsumschreibung auf den Käufer erfolgt.

Eintragung des Eigentümerwechsels bedingt Lastenfreistellung

  • Voraussetzung für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch ist ferner, dass das Grundbuch lastenfrei gestellt wird. Es müssen also alle zu Ihren Lasten eingetragenen Grundschulden, Hypotheken, Versteigerungsvermerke und ähnliche Belastungen gelöscht werden. Nur dann kann der Käufer lastenfreies Eigentum erwerben.
  • Die Eintragung der Eigentumsumschreibung (Auflassung) im Grundbuch erfolgt dann, wenn der Käufer Zug um Zug gegen Lastenfreistellung des Grundstücks den Kaufpreis an Sie bezahlt hat.
  • Sofern der Käufer den Hauskauf selbst finanzieren muss, bewilligen Sie als Verkäufer im Notarvertrag eine Belastungsvollmacht zugunsten des Käufers, mit der Sie ihn dazu ermächtigen, das noch Ihnen gehörende Grundstück der Bank, die den Kaufpreis finanziert, als Sicherheit anzudienen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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