Sehr oft ist beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung noch eine Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Diese beansprucht regelmäßig der Finanzierungsgeber, die Bank des Verkäufers.
Immobilienkauf - Übernahme ohne Lasten erstrebenswert
Soll die Grundschuldeintragung erfolgen, wird eine Löschungsbewilligung der eingetragenen Bank erforderlich. Diese muss in notarieller Form vorgelegt werden.
- Im Sinne der meisten Käufer ist es, die Grundschuld nicht zu übernehmen. Sie möchten das Grundstück oder die Wohnung frei von Lasten erwerben. Wenn das abgesicherte Darlehen noch nicht komplett zurückgezahlt ist, macht die Bank die Löschung vom Bezahlen der noch offenen Kreditsumme aus dem Kaufpreis abhängig. Für den Fall, dass dieser nicht ausreicht, muss der Verkäufer gegebenenfalls eine Differenzzahlung leisten.
- Die Bank wird dem Notar einen Treuhandauftrag erteilen, um die Abwicklung des Kaufvertrages nicht zu behindern. Allerdings wird damit die Anweisung an den Notar ausgesprochen, die überreichten Löschungsunterlagen erst dann zu verwenden, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Grundschuld des Verkäufers übernehmen
Wenn der Kauf einer Wohnung finanziert wird, besteht unter Umständen Interesse seitens des Käufers, eingetragene Grundschulden für den Gläubiger des Verkäufers zu übernehmen.
- Die Übernahme ist für den Käufer insbesondere dann sinnvoll, wenn er ebenfalls mit dem Kreditinstitut des Verkäufers finanziert. Weil vom Verkäufer die Finanzierungsgrundschuld bereits veranlasst wurde, gibt es kaum Schwierigkeiten bei der weiteren Übernahme.
- Für die Vertragsparteien empfiehlt sich eine solche Lösung aus Kostengründen. Denn zum einen entfallen bei Grundschuldübernahme die Kosten für die Löschung. Zum anderen fallen Notarkosten und Gebühren weg, die die Neubestellung sowie dein Neueintrag beim Grundbuchamt mit sich bringen.
- In jedem Fall sollten Sie einen Notar befragen, welche Ersparnis oder Kosten mit der Grundschuldübernahme verbunden sind. Denn möglicherweise wird eine ergänzende Grundschuld notwendig und die kostet zusätzlich.
- Bei einer zu hohen Grundschuldsumme können die Kosten bei Übernahme verhältnismäßig ungünstig sein. Nicht wenige Notare empfehlen daher dem Käufer, auf Löschung bestehender Lasten zu bestehen und eine Grundschuld zu bestellen, die für eigene Zwecke optimiert ist.
Übernimmt der Käufer eine Grundschuld des Verkäufers, muss im Kaufvertrag klar formuliert werden, dass sie die Verbindlichkeiten des Käufers und nicht des Verkäufers sichert. Die bisher vom Verkäufer beanspruchten Eigentümerrechte und Rückgewährsansprüche müssen vertraglich an den Käufer abgetreten werden.
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