Beim Kauf eines Gegenstandes kann der Käufer Nacherfüllung verlangen, insoweit als der Verkäufer einen bestehenden Mangel beseitigt (Nachbesserung) oder ersatzweise einen mangelfreien Gegenstand (Nachlieferung) liefert. Grundsätzlich kann der Käufer bestimmen, welche Alternative er wählt.
Verkäufer kann Nachbesserung bestimmen
- Das Wahlrecht des Käufers ist aber insoweit eingeschränkt, als der Verkäufer die eine oder andere Alternative verweigern kann, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich dann auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung.
- Kaufen Sie beispielsweise ein neues Fahrzeug und erweist sich, dass der Motor schlecht anspringt, wird der Verkäufer auf seinem Recht zur Nachbesserung bestehen. Für ihn wäre es wirtschaftlich unsinnig, Ihnen ersatzweise ein neues Fahrzeug zu liefern. Er wird also versuchen, den Fehler zu beseitigen. Dabei geht es oft um die Frage, wie oft Sie ihm die Nachbesserung zugestehen müssen und ab welchem Zeitpunkt Sie statt der Nachbesserung Minderung verlangen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären können.
Der Verkäufer kann nicht beliebig oft nachbessern
In der Regel gesteht das Gesetz nach § 440 S. 2 BGB dem Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche zu. Nach dem zweiten erfolglosen Versuch gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen, es sei denn, dass sich nach den Umständen ein weiterer Nachbesserungsversuch als sinnvoll erweist.
- Haben Sie den Eindruck, ein sogenanntes "Montagsauto" erworben zu haben, stellt sich diese Frage oft mit Nachdruck. In einem solchen Fall brauchen Sie sich auf eine Nachbesserung überhaupt nicht einzulassen, wenn das gelieferte Fahrzeug ein ganzes Mängelpaket und nicht nur die Summe geringfügiger Fehler aufweist. Dem Verkäufer bleibt die Nachbesserung verwehrt. Dann dürfen Sie vom Kaufvertrag sogar zurücktreten.
- Beachten Sie aber, dass Sie Ihre Rechte auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz nur geltend machen können, wenn feststeht, dass die Nacherfüllung seitens des Verkäufers verweigert, endgültig fehlgeschlagen oder für Sie unzumutbar ist. Über die Details besteht regelmäßig Streit. Bevor Sie eine bestimmte rechtliche Regelung anstreben, sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
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