Der Verkäufer haftet nach dem Gesetz dafür, dass die verkaufte Ware fehlerfrei ist. Ist die Ware fehlerhaft, stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu.
Am Anfang steht immer die Reklamation
- Umgangssprachlich werden die Begriffe Reklamation und Umtausch recht willkürlich verwendet. Da damit aber immer eine rechtliche Wertung verbunden ist, sollten Sie den Unterschied kennen.
- Ausgangspunkt ist eigentlich immer die Reklamation. Sie beschweren sich, dass die Ware fehlerhaft ist. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist unterschiedlich. Und damit sind Sie auf der rechtlichen Ebene.
Umtausch bei fehlerfreier Ware ist Kulanz
- Allein mit einer Reklamation haben Sie noch nichts erreicht. Ein Umtausch kommt in zweierlei Hinsicht in Betracht. Sofern die Ware fehlerfrei ist und diese Ihnen lediglich nicht gefällt, sind Sie beim Umtausch auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Fehlerfreie Ware braucht er nämlich nicht zurückzunehmen oder umzutauschen. Den Begriff "Umtausch" kennt das Gesetz selbst nicht.
- Ist die Ware fehlerhaft, spricht das Gesetz nicht vom Umtausch, sondern von der Nachbesserung oder letztlich vom Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei fehlerhafter Ware hat der Verkäufer zunächst das Wahlrecht, die Ware zu reparieren oder, falls eine Reparatur nicht möglich oder nicht gewollt ist, Ihnen ersatzweise eine Ware gleicher Art und Güte zu übergeben und die fehlerhafte Ware zurückzunehmen. Rein faktisch ist dies natürlich auch ein Umtausch.
Der Unterschied liegt also in der Fehlerhaftigkeit
- Ist der Fehler erheblich, können Sie letztlich auch vom Kaufvertrag zurücktreten und, falls Sie immer noch Lust und Laune dazu haben, ersatzweise eine neue Ware kaufen. Auch insoweit läuft die Angelegenheit auf einen Umtausch hinaus.
- Letztlich ist es also so, dass sich der Unterschied aus der Frage ergibt, ob die Ware fehlerhaft ist oder nicht. Ist die Ware fehlerfrei, können Sie im Einverständnis mit dem Verkäufer die Ware umtauschen. Ist die Ware fehlerhaft, stehen Ihnen nach dem Gesetz die Gewährleistungsansprüche zu, die der Verkäufer akzeptieren muss.
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