Wenn Sie einen Laptop kaufen, schließen Sie einen Kaufvertrag ab, dessen Recht sich nach dem Kaufvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt. Außerdem verwenden die Verkäufer oft allgemeine Geschäftsbedingungen. Lesen Sie diese nach. Sie sind meist auf der Rückseite des Kaufvertrages abgedruckt.
Umtauschrecht nur bei Vereinbarung
- Eines vorweg: Sie haben kein Umtauschrecht, wenn der Laptop technisch einwandfrei funktioniert. Sofern der Laptop Ihren Erwartungen und Vorstellungen nicht entspricht, ist dies Ihre subjektive Einschätzung. Sie begründet keine Gewährleistungsrechte.
- Möchten Sie in diesem Fall den Laptop umtauschen, sind Sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Weigert der sich, den Laptop zurückzunehmen, müssen Sie ihn behalten und zurechtkommen. Sie können den Händler vielleicht zum Umtausch bewegen, wenn Sie eine andere Ware kaufen und den zuerst gekauften Laptop zumindest in der Originalverpackung und unbeschädigt zurückgeben können.
- Beachten Sie, dass die bedingungslosen Umtauschangebote, wie sie beispielsweise bei Aldi offeriert werden, rein freiwillig sind und Ihrerseits kein Umtauschrecht im Sinne des Gesetzes begründen.
- Allenfalls dann, wenn Ihnen der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft des Laptops ausdrücklich zugesichert hat (Beispiel: der Laptop lasse sich binnen 10 Sekunden betriebsbereit hochfahren, tatsächlich braucht er 30 Sekunden), können Sie reklamieren und einen Fehler aufgrund einer Ihnen zugesicherten Eigenschaft geltend machen. Beachten Sie, dass Sie für diese Zusage beweispflichtig sind. Lassen Sie solche Zusicherungen im Kaufvertrag ausdrücklich vermerken.
Rückgabe nur, wenn Laptop fehlerhaft ist
- Erweist sich Ihr neuer Laptop aber als mangelbehaftet (Bildschirm hat Kratzer, Taste klemmt, Windows ist nicht richtig installiert), stehen Ihnen die Gewährleistungsrechte des Kaufvertragsrechts zu.
- Dann müssen Sie den Verkäufer informieren und ihm Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Dies bedeutet, dass der Verkäufer das Recht hat, den von Ihnen beanstandeten Fehler in zwei Nachbesserungsversuchen zu beheben. Alternativ darf er Ihnen auch gleich einen anderen, absolut gleichwertigen Laptop übergeben.
- Setzen Sie dem Verkäufer eine dem Fehlerbeseitigungsaufwand entsprechende angemessene Frist zur Lösung des Problems.
Rücktritt vom Kauf nur bei erheblichen Fehlern
- Gelingt die Fehlerbeseitigung nicht, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern der Mangel sich als so erheblich erweist, dass es Ihnen nicht zuzumuten ist, den Laptop zu behalten. Ist der Mangel weniger schwerwiegend, dürfen Sie den Kaufpreis mindern und verlangen den entsprechenden Teil des Kaufpreises zurückerstattet. Wurde Ihnen eine bestimmte Eigenschaft des Laptops aber zugesichert, dürfen Sie auch bei geringen Fehlern bereits zurücktreten.
- Nur dann, wenn Sie dem Verkäufer nachweisen können, dass er den Fehler verschuldet hat (in der Praxis ist dies schwierig und meist unmöglich), können Sie Schadensersatz fordern, weil Ihnen der Laptop in der Reparaturzeit nicht zur Verfügung steht und Sie nicht damit arbeiten können und einen Verdienstausfall erleiden.
- Beachten Sie, dass in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf von Gesetzes wegen vermutet wird, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Danach geht die Beweislast auf Sie über und Sie müssen nachweisen, dass der Laptop bereits beim Kauf fehlerhaft war.
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